Author Topic: Akt der Unterwerfung  (Read 475 times)

KarlMartell

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Akt der Unterwerfung
« on: December 16, 2012, 03:24:44 pm »
Akt der Unterwerfung

In der Beschneidungsdebatte im Deutschen Bundestag spielte die muslimische Praxis keine Rolle.

Von Necla Kelek

Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung
mit Mehrheit das „Gesetz über den Umfang der Per -
sonensorge bei einer Beschneidung des männlichen
Kindes“ beschlossen. Damit geht für mich ein Stück der auf -
geklärten Zivilgesellschaft zu Ende. Es wird fortan legal sein,
was bisher undenkbar war, nämlich dass das Grundrecht auf
Unversehrtheit der Person einem wie auch immer begründeten
religiösen Ritual und dem „Kindeswohl“ geopfert wird. Religions -
ausübung ist nicht mehr ein Teil der durch die Verfassung
garantierten Freiheit, sondern steht trotz aller gegentei ligen
Behauptungen fortan über ihr. Das Kindeswohl wird als Ver -
fügungsrecht über das Kind definiert.
Die Begründungen für eine Beschneidung von Jungen sind
ebenso viel- wie einfältig, ebenso mythisch wie konstruiert.
Die Argumentationen des Gesetzgebers interessengeleitet.
In der Debatte im Bundestag spielte die muslimische Praxis
fast keine Rolle. Es wurde die jüdische Beschneidung diskutiert.
Wenn über den Islam gesprochen wurde, dann im Zusammenhang
der „jüdischen und islamischen Tradition“. Kein Wort
über die muslimische Praxis, sechs- oder zehnjährigen Jungen
in einem Festsaal vor Hunderten von Zuschauern den ****
zuzurichten. Deshalb auch kein Wort zu den medizinischen
und seelischen Risiken der Zirkumzision bei Jungen in der
Vorpubertät. Es ging darum, wie der FDP-Abgeordnete Stephan
Thomae meinte, dass es nicht angehen könne, dass jüdische
Jungen durch eine nicht durchgeführte Beschneidung an der
kulturellen Identität ihres „eigenen Volkes nicht ganz und gar
teilhaben“ könnten. Er traf sich auf einer Linie mit der Linken
Luc Jochimsen, die ein Beschneidungsverbot für „Ausgrenzung“
hielt, das sich Deutschland als einziges Land nicht erlauben
dürfe. Und der Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier
meinte, dass es wohl zu weit ginge, wenn „wir Deutsche unseren
jüdischen Mitbürgern beibringen, was Inhalt von Lebensschutz
und Kindeswohl ist“.
Der eigentliche Anlass der Debatte, das Urteil des Land -
gerichts Köln, das die missglückte Beschneidung eines vierjährigen
muslimischen Jungen als Körperverletzung beurteilte,
wäre von vielen Abgeordneten lieber ungeschehen gemacht
worden und war kein Thema.
Die religiöse Argumentation der Muslime für die Beschneidung
bezieht sich auf die Sunna, die man vereinfacht auch als
islamische Moral beschreiben kann, die durch Anekdoten aus
dem Leben Mohammeds bebildert ist. Sie ist einer der Riten,
die Mohammed in Rückgriff auf Abraham eingeführt hat, um
den jüdischen Konkurrenten ebenbürtig zu sein. Zuallererst
ist die Beschneidung ein Akt der Unterwerfung, dem alle Jungen
unterzogen werden und dessen Ursprung im pharaonischen
Dunkel der Geschichte liegen soll. Die Begründungen
für die Beschneidung von Jungen sind zum Beispiel in der in
Ägypten verbreiteten schafiitischen Rechtsschule ganz ähnlich
wie die bei Mädchen. Wenn gesagt wird, die Genitalverstümmelung
von Mädchen stelle eine Menschenrechtsverletzung
dar, die von Jungen aber nicht, dann ist dies kein religiöses
Argument, denn was Religion ist und wie sie praktiziert wird,
liegt nach Auf fassung unseres Parlaments in der Hoheit der
Religionsgemeinschaften. Und um Religionsfreiheit geht es
doch.
Die Beschneidung von Jungen wird von den Muslimen heute
weder bewusst religiös noch hinterfragt vollzogen, sondern
als gegeben hingenommen. Ein archaisches Ritual, das Unterwerfung,
Identitätsfindung und Abgrenzung gegen die „Unreinen“
symbolisiert. Und wenn in der Debatte vom Einwilligungsgebot
der Eltern ausgegangen wird, dann müsste man
nachfragen, ob die muslimischen Eltern in ihrer Community
überhaupt die Möglichkeit haben, sich gegen eine Beschneidung
zu entscheiden. Meine Erfahrung aus jahrzehntelanger
Kenntnis religiöser Praxis sowohl in der Türkei wie in Deutschland
sagt mir, dass Muslime, die ihre Söhne nicht beschneiden
lassen, ihre Achtung in der Gemeinde verlieren und sozial
ausgegrenzt werden. Wenn von den Islamverbänden behauptet
wird – so steht es in der Gesetzesbegründung –, Beschneidungen
muslimischer Jungen würden in Deutschland nicht gegen
den Willen der Kinder und ausschließlich von Ärzten
durchgeführt, entspricht das nicht der Wahrheit. Dieselben
Funktionäre haben vor Jahren so lange behauptet, dass es
keine Zwangsverheiratungen unter Muslimen gebe, bis man
ihnen das Gegenteil bewies. Die Jungen werden nicht gefragt,
und die Beschneidung wird oft nicht von Ärzten, sondern von
aus der Türkei eingeflogenen
Sünnetçis durchgeführt, einer
Art Friseur mit medizinischer
Zusatzausbildung. Dieser Beschneider
hat keine religiöse
Verankerung wie im Jüdischen
der Mohel, die Beschneidung ist
kein religiöser Akt, sondern ein gesellschaftliches Ereignis.
Sollte dies zukünftig tatsächlich nur von Ärzten praktiziert
werden, wäre das zumindest ein medizinischer Fortschritt. Es
werden Wehrlose stigmatisiert und Jungen ungefragt zusätzlich
traumatisiert. Die medizinische Unmöglichkeit, die Schmerzfreiheit
von Säuglingen bei dem operativen Eingriff zu garantieren,
also nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ zu handeln,
wird in dem Gesetz großzügig wegformuliert. Die anderen
Hilfsargumente, Beschneidung sei aus hygienischen Gründen
sinnvoll, sind in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen.
Geradezu grotesk ist das Argument der Bundesjustizministerin,
man müsse die Beschneidung legalisieren, weil sonst ein Beschneidungstourismus
einsetzen würde. Vielleicht sollte die
für diese Fragen verantwortliche Vertreterin der Exekutive
einmal mit dem Finanzminister reden, dass der doch die Fahndung
nach Steuersündern einstellen möge, weil dadurch Steuer -
flucht unnötig werde.
Der Begründer der Psychoanalyse, Sigmund Freud, aus
einer orthodoxen jüdischen Familie stammend, wurde
selbst beschnitten, hat aber strikt abgelehnt, das bei
seinen Kindern zu vollziehen. Er hielt religiöse Zwangsrituale
schlicht für Neurosenfabriken. Umso erstaunlicher ist, dass
sich aufgeklärt gebende Publizisten mangels anderer Argumente
die religiöse Mystik und natürlich auch die jüngere Geschichte
bemühen, um die Beschneidung zu rechtfertigen.
Der Historiker Michael Wolffsohn hat gegen die Orthodoxen
angemerkt, dass es für eine Religion in einer modernen auf -
geklärten Gesellschaft andere Formen der Aufnahme, Identitätsfindung
und des Ritus geben sollte. Schließlich habe man
es im Judentum auch geschafft, das Menschenopfer in ein Tieropfer
zu überführen, ohne Schaden zu nehmen. Einige Juden
praktizieren selbst bereits die „Brit Schalom“, die symbolische
Form der Beschneidung. Eine solche Modernisierung muss von
den Gläubigen selbst kommen, der Staat kann hier in die eine
oder andere Richtung die Weichen stellen.
Der von der Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang gebrauchte
Satz („Jüdisches und muslimisches religiöses Leben
in Deutschland muss möglich sein“) weist in die Vergangenheit
und wird seine fatale Wirkung erst nach dem Beschluss des
Bundestags entfalten. Die Abgeordnete der Grünen, die ehemalige
Integrations beauftragte Marieluise Beck, hat dies denn
auch in einer Zwischenfrage formuliert. Sie bat den Berliner
Justizsenator Thomas Heilmann um Zustimmung, dass Reli -
gionsausübung zu den Bedingungen der Religionsgemeinschaften
akzeptiert werden sollte. Sie plädiert für das „Recht auf
Differenz“, also im Klartext letztlich auch für die Akzeptanz
der muslimischen Apartheid von Frauen, weil sie zum reli -
giösen Leben zu deren Bedingungen gehört.
Mit welcher Begründung will man zukünftig – um nur
einige Fragen zu benennen – das Tragen des Kopftuchs
an Schulen und Behörden untersagen, wie sich zu
Fragen des Schächtens oder der Polygamie verhalten? Ich bin
sicher, die Juristen in den Islamvereinen spitzen schon die
Stifte. Die Grube, in die die Politik mit dieser Argumentation
fallen wird, hat sie mit diesem Gesetz selbst ausgehoben.
Die Hilfsverben des Rechts, wie sie von der Bundeskanzlerin,
ihrer Justizministerin und Politikern aller Parteien bemüht
worden sind, werden ihre Wirkung entfalten. Aber vielleicht
ist gerade diese postsäkulare Wende ja gewollt, vielleicht will
man über den Hebel der Stärkung des religiösen Lebens der
Gesellschaft wieder so etwas
wie Mores lehren. Der CSU-Abgeordnete
Norbert Geis beschwor
in der Debatte gar einen
rechtsfreien Raum für Eltern,
und sein Fraktionskollege Johannes
Singhammer freute sich
bereits über die Rückkehr der Religion. Vielleicht – und das
scheint mir eher der Fall – ist diese praktische Toleranz um
des lieben Frieden willens ja alles, was man noch aufbringt.
Man weiß selbst nicht mehr, was man will, und legt sich deshalb
weder mit den jüdischen noch mit den muslimischen Funktionären
an, nicht mit Israel und der islamischen Welt. Außerdem
stehen Wahlen vor der Tür, und Themen wie Religion und
Integration sind nun mal keine Wahlkampfschlager. Durch die
Fraktionen wurde beschlossen, dass Beschneidungen „rechtgemäß“,
also vom Grundgesetz gedeckt sind. Auch der Grüne
Volker Beck spricht davon, dass Eltern „vor den Kadi“ gestellt
werden könnten. Beck meinte sicherlich den Richter und nicht
den Kadi, den islamischen Scharia-Richter. Es geht tatsächlich
nicht um Kriminalisierung, aber es gibt in der juristischen Methodologie
feine Abstufungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens
formuliert wird. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel
rechtswidrig, muss aber nicht unbedingt strafbar sein und verfolgt
werden. Man könnte auch etwas dulden, wie wir es aus
der Debatte um die Abtreibung kennen. Eine solche Duldung
von Be schneidung wäre eine Möglichkeit gewesen, die das
vielzitierte Kindeswohl, die freie Ausübung von Religion und
die Un verletzlichkeit der Person in der Waage gehalten hätte.
Stattdessen hat man sich entschieden, die Vorhaut des Kindes
um Gottes willen zu opfern, wenn es die Eltern oder ihre Religion
wollen.
Necla Kelek, 54, ist die wohl
prominenteste Islamkritikerin in
Deutschland. So hat die tür -
kischstämmige Soziologin mit
ihrem Bestseller „Die fremde
Braut“ von 2005 die Zwangsver -
heiratungen muslimischer Frauen
angeprangert.

DER SPIEGEL 51/2012, S. 74/75

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