Author Topic: UNO im Dienst des Propheten  (Read 79 times)

KarlMartell

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 604
    • View Profile
UNO im Dienst des Propheten
« on: September 29, 2012, 09:23:20 am »

Der Bund, 29.9.2012

UNO im Dienst des Propheten

Von Artur K. Vogel. Aktualisiert am 29.09.2012

Islamische Strömungen drohen die freie Meinungsäusserung zu unterjochen. Die UNO unternimmt wenig dagegen.

Schon werden die Täter wieder zu Opfern gemacht. Um den Mob zur Ruhe zu bringen, der durch die Strassen muslimischer Städte tobt, sollen wir unsere Menschenrechte einschränken. Nabil Elarabi, der Vorsitzende der Arabischen Liga, hat an einer Sondersitzung des UNO-Sicherheitsrats genau das gefordert: Nur mit Gesetzen gegen die Blasphemie und der Androhung rigider Strafen könnten schwere Unruhen wie in diesen Tagen verhindert werden.

Elarabis Versuch, die Meinungsäusserungsfreiheit im Westen zu beschneiden, ist der bisher letzte in einer langen Reihe. Und die UNO hat dazu immer wieder in stossender Weise Beihilfe geleistet. Die heute 57 Mitglieder der Organisation für Islamische Zusammenarbeit OIC drängen schon seit anderthalb Jahrzehnten darauf, die «Diffamierung von Religionen» – und damit meinen sie: des Islams – als Rassismus zu brandmarken.

Schon 2001 verabschiedete die damalige UNO-Menschenrechtskommission eine Resolution gegen diese «Diffamierung». Nach dem Aufruhr um die dänischen Mohammed-Karikaturen einigten sich die OIC-Mitglieder 2005 auf einen Zehnjahres-Aktionsplan mit dem Ziel, eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates gegen Islamophobie durchzusetzen.

Keine Kritik toleriert

An einer Konferenz 2006 in Jeddah, Saudiarabien – einem Land, in dem Menschenrechte systematisch mit Füssen getreten werden – formulierten die OIC-Mitglieder dann ihren Resolutionsentwurf. Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf erliess im März 2007 eilfertig eine Resolution für die weltweite Ächtung der «Diffamierung von Religionen» und repetierte diese jährlich bis 2010.

Die freie Ausübung der Religion – die gerade in Saudiarabien strikte verboten ist, sofern es sich nicht um den sunnitischen Islam handelt, und die mit radikalen Strafen bis zur Enthauptung sanktioniert wird –, ist zwar tatsächlich ein universelles Menschenrecht. Religionen selber geniessen jedoch keinen besonderen Schutz und keine Immunität vor Kritik und Satire. Human Rights Watch brandmarkte deshalb die Resolution: Sie schütze Religionen, insbesondere den Islam, auf Kosten der Rechte von Individuen. Damit verstiess der Menschenrechtsrat zudem gegen seine eigenen Grundregeln: In der Gründungsresolution wird er als Forum «für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte» definiert, nicht als Denkmalschutzbehörde für den Islam.

Schutz des Individuums

Auch die UNO-Vollversammlung stellt sich in den Dienst der islamischen Front: Seit 2005 hat sie mehrmals einer von Pakistan eingebrachten Resolution zugestimmt; diese drückt «tiefe Besorgnis» darüber aus, dass der Islam mit Terrorismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen assoziiert werde – was nicht sehr abwegig scheint, wenn man den Terrorismus der vergangenen vier Jahrzehnte untersucht.

Doch 2011 liess der Menschenrechtsrat, dem zeitweise so famose Verteidiger der Menschenrechte wie China, Pakistan, Saudiarabien oder Ghadhafis Libyen angehörten, das Anliegen fallen. Auf Druck westlicher Staaten, auch der Schweiz, wurde statt der routinemässigen Diffamierungs-Resolution ein abgeschwächtes Dokument angenommen: Es hat den Schutz von Personen zum Ziel, die wegen ihrer Religion oder ihres Glaubens mit Intoleranz, Stigmatisierung oder Gewalt konfrontiert sind. Die Erkenntnis, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht im Namen von Religion oder Glauben eingeschränkt werden dürfe, schien sich durchgesetzt zu haben.

«Ekelhaft und verwerflich»

Die Gewalt gegen westliche diplomatische Vertretungen in Nordafrika und im Nahen Osten haben jetzt die Diskussion neu aufflammen lassen. Anders als die dänischen Mohammed-Karikaturen, der Film «Submission» des Niederländers Theo van Gogh, der dafür 2004 mit dem Leben bezahlte, oder die «Satanischen Verse», die Salman Rushdie ein «Todesurteil» des iranischen Führers Khomeini einbrachte, ist der Film, der die neuste Gewalt ausgelöst hat, ein schäbiges Machwerk. Deshalb fällt es schwerer, das Recht auf freie Meinungsäusserung hochzuhalten.

Doch die Grundrechte gelten auch hier: Die Redefreiheit darf nicht von der künstlerischen Qualität eines Produkts abhängig gemacht werden, sonst öffnen wir der Willkür Tür und Tor. Und dass Volksmassen auf die Strasse gehen – von Freitagspredigern aufgehetzt oder von Fanatikern instrumentalisiert –, darf nicht zur Grundlage von Entscheidungen gegen individuelle Freiheitsrechte werden.Das soll uns indes nicht daran hindern, im Einzelfall Kritik zu üben – auch das gehört zur Meinungsäusserungsfreiheit. Deshalb hat US-Aussenministerin Hillary Clinton recht, wenn sie den Film «ekelhaft und verwerflich» nennt.

http://www.derbund.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/UNO-im-Dienst-des-Propheten-/story/10820868

Share on Facebook Share on Twitter