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Hochkarätige Tagung zu Islam und Völkerrecht in Innsbruck

Donnerstag, 14. Juni 2012, 14:14 Uhr

Sonstige InfosIm Rahmen einer internationalen Konferenz an der Universität Innsbruck behandeln Expertinnen und Experten das vielschichtige Verhältnis von Islam und Völkerrecht. Erwartet werden rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 20 Ländern.

Am 14. und 15. Juni findet in Innsbruck die internationale Konferenz „Islam and International Law“ mit Vorträgen renommierter Forscherinnen und Forscher aus mehr als einem Dutzend Ländern statt; Keynote Speaker ist am Abend des 14. Juni Awn S. Al-Khasawneh, bis vor kurzem Premierminister von Jordanien und ehemaliger Richter und Vizepräsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH). „Die Krisen des vergangenen Jahrzehnts haben uns gezeigt, dass die westliche Welt nicht mehr allein bestimmen kann“, sagt die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick, die die Tagung gemeinsam mit ihrem Kollegen, dem Juristen Ass.-Prof. Andreas Müller, organisiert. „Der Islam kannte schon sehr früh Rechtsvorschriften, die den Umgang mit Nicht-Gläubigen und religiösen Minderheiten regelten“, erklärt Müller. Vor allem in der Zeit der islamischen Expansion vom 8. bis zum 10. Jahrhundert entstand zwangsläufig ein exaktes Regelwerk darüber, wie die muslimischen Eroberer mit Andersgläubigen umgehen durften und mussten. Dieses Regelwerk, die Siyar-Gesetze, ist unter anderem Thema eines Vortrags von Asma Afsaruddin, Professorin für Islamwissenschaft und Leiterin des Instituts für Nahöstliche Sprachen und Kulturen an der Indiana University in Bloomington, USA.

Menschenrechte

Zu den zentralen völkerrechtlichen Dokumenten gehören heute unterschiedliche Menschenrechtsinstrumente. Auffällig ist, dass immer wieder muslimische Länder unter jenen Ländern aufscheinen, die unterschiedliche Menschenrechtspakte nicht unterzeichnet haben: So haben etwa Saudi-Arabien, der Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate weder den UN-Zivilpakt, der grundlegende Menschenrechte festschreibt, noch den Sozialpakt, der darüber hinausgehende soziale Rechte fixiert, unterzeichnet. Dagegen haben muslimische Staaten bereits 1990 die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet, die in wesentlichen Punkten von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen abweicht: Sie nimmt unter anderem Einschränkungen hinsichtlich der Scharia vor, etwa im Bereich der Religionsfreiheit oder bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Dem Themenbereich Menschenrechte ist ein großer Block der Tagung gewidmet, besonderes Augenmerk liegt auf den Rechten von Kindern und Frauen. So wirft Abdul Ghafur Hamid @ Khin Maung Sein, Professor für Völkerrecht an der Internationalen Islamischen Universität Malaysia, einen genaueren Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention – das einzige Menschenrechtsabkommen, an dem alle muslimischen Staaten teilnehmen – und deren Umsetzung in den muslimischen Staaten.

Akzente setzen

„Mit der Tagung wollen wir Akzente in einem sehr kontroversen, aber auch hochaktuellen und gesellschaftlich bedeutsamen Feld setzen“, erklären die Organisatoren. Die Konferenz bringt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern und Regionen der Welt mit unterschiedlichen theoretischen Hintergründen in einem interdisziplinären und offenen Diskurs zusammen und will dazu beitragen, das Verhältnis von Islam und Völkerrecht in ausgewählten Aspekten möglichst unvoreingenommen zu untersuchen. „Besondere Bedeutung legen wir dabei auf die Begegnung von etablierten Experten und vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlern, außerdem verfolgen wir einen konsequent interdisziplinären Ansatz, der die Philosophisch-Historische und die Rechtswissenschaftliche Fakultät zusammenbringt“, betonen sie. Die Ergebnisse der Konferenz werden im einem Buch dokumentiert, das der bekannte wissenschaftliche Fachverlag Brill (Martinus Nijhoff) in sein Verlagsprogramm aufgenommen hat. Zur Tagung werden 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 20 Ländern erwartet.

http://www.imzoom.info/article.php/20120614141430843

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