Author Topic: Ali Chaukair  (Read 757 times)

Morena

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Ali Chaukair
« on: January 13, 2014, 01:14:36 pm »
13. Januar 2014 / Eintrag von Ali Chaukair

EU-Osterweiterung und Hartz IV - Hitzige Debatte um bulgarische und rumänische Einwanderer

Seit dem 1. Januar 2014 können sich rumänische und bulgarische Arbeitnehmer frei in anderen EU-Ländern niederlassen. Dieser Schritt gehört als einer der wichtigsten Schritte zur sog. EU-Osterweiterung.

Schon frühzeitig meldeten sich Politiker zu Wort und warnten vor einer möglichen Einwanderung in das soziale Sicherungssystem Deutschlands, denn neue Einwanderer kömen nicht nach Deutschland um zu arbeiten oder Arbeit zu suchen, sondern um "Hartz IV" zu kassieren. Dies müsse schnellstmöglich unterbunden werden, so die Devise der Politiker.
Es fielen Stammtisch-Parolen wie "Wer betrügt, fliegt."

Doch ganz so einfach ist das nicht. Denn abgesehen davon, dass nur die wenigsten Einwanderer aus osteuropäischen Ländern tatsächlich auf soziale Hilfsleistungen angewiesen sind - denn meist kommen tatsächlich um zu arbeiten oder um eine Anstellung zu suchen -, steht der Forderung nach Verweigerung von sozialen Hilfsleistungen für diese Einwanderer möglicherweise das EU-Recht entgegen.

Im EU-Recht gibt es ein sog. Gleichbehandlungsgebot bzw. ein Diskriminierungsverbot, wonach die EU-Staaten EU-Bürger nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligen dürfen. Für soziale Hilfsleistungen, in concreto für das sog. Hartz IV, bedeutet dies möglicherweise, dass der deutsche Staat nicht einfach pauschal gesetzlich festlegen kann, dass EU-Ausländer solche Leistungen nicht beziehen können, weil sie EU-Ausländer sind. Genau das aber, wird von einigen gefordert.

Ob hier überhaupt in absehbarer Zeit eine gesetzliche Lösung des Problems zu erwarten ist, ist fraglich, zumal das Bundessozialgericht im Dezember 2013 genau solche Fragen zur Vorabentscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt hat und eine Antwort in der Regel auf sich warten lässt.

Ob bis dahin die bisherige Regelung gilt, dass arbeitssuchende EU-Einwanderer, zu denen nun auch Menschen aus Bulgarien und Rumänien zählen, für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes von der Berechtigung zur Beziehung von "Hartz IV" ausgeschlossen sind, ist äußerst fraglich und bedarf der Kontrolle und Überprüfung im Einzelfall.

Sie sind (EU-)Ausländer und sind möglicherweise auf "Hartz IV" oder andere soziale Hilfsleistungen angewiesen? Gerne prüfen wir Ihr Anliegen und führen für Sie die Antragstellung bei den Behörden durch.


Ali Chaukair Freund des Muslim-Marktes und der Familie Özoguz ist seit Januar als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Delmehorst tätig.
Der oben von mir kopierte Beitrag ist den News dieser Kanzlei entnommen und sagt alles über diesen Anwalt aus.
Er arbeitet im Sinne der Migranten, die herkommen, um sich in der sozialen Hängematte niederzulassen.
Fatima Özoguz wirbt auf ihrer facebook Seite für diesen famosen Anwalt.
Es wird immer schlimmer in Deutschland mit solchen Leuten.


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Maitre

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Re: Ali Chaukair
« Reply #1 on: January 14, 2014, 07:21:12 pm »
Die ganze derzeitige Diskussion über südosteuropäische Armutseinwanderung riecht mal wider verdächtig stark nach Ablenkungsmanöver. Bisher stand EU Ausländern die nach Arbeit suchten kein Hartz IV zu.
Es liegt ja auf der Hand, dass massenhaft fahrendes Volk plötzlich auf der "Jobsuche" sein würde. Jetzt klagt plötzlich diese Rumänin die nicht mal theoretisch bereit ist, zu arbeiten um H4 zu bekommen. Eventuell wird diese völlig irrwitzige Klage noch abgewiesen aber im Schatten dessen werden die anderen Zigeuner die zumindest vorgeben, nach Arbeit zu suchen das Recht auf deutsche Sozialleistungen zugesprochen bekommen. Deutsches Kindergeld für im Ausland lebende Gören von Ausländern gibts ja bereits! Völlig irre!

Sikoyami

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Re: Ali Chaukair
« Reply #2 on: January 11, 2016, 05:52:32 am »
Presentation is excellent.