Author Topic: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben  (Read 1047 times)

KarlMartell

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Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« on: May 05, 2013, 09:03:53 am »




Im folgenden die Dokumentation des Prozesses gegen die Familie der Ermordeten im "Mord an der A 45". Es tun sich wahre Abgründe von Verkommenheit auf. Mitten in Deutschland.

« Last Edit: May 05, 2013, 09:53:34 am by KarlMartell »

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KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #1 on: May 05, 2013, 09:40:52 am »

Ich fordere Gerechtigkeit für Iptehal
Veröffentlicht am 13. März 2013   

Ehrenmord an IptehalIm August 2008 wird die erst 20-jährige Iptehal von ihrer eigenen Familie ermordet. Der Fall wird als der »Mord an der A45« deutschlandweit bekannt. Als Tatmotiv gilt die Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu westliches Leben geführt habe. Im Januar 2010 wird ihr Cousin Ezzedin zu 14 Jahren Haft verurteilt. Nun beginnt am 15. März die Hauptverhandlung gegen die übrigen Familienmitglieder, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen.

Ihre Freunde beschreiben Iptehal als aufgeschlossen und lebenslustig. Die junge Frau war wie viele ihrer Altersgenossinnen an moderner Kleidung interessiert, wollte studieren, keinen Kopftuch tragen und eine Beziehung mit einem Mann führen, den sie selber aussuchen kann. Nichts Ungewöhnliches, aber zu westlich für ihre konservative Familie.

Am Sonntagmorgen wird die Leiche der 20 Jahre alten libanesischen Kurdin Iptehal im Gebüsch auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen an der A45 gefunden. Offizielle Ermittlungen ergeben, dass Ezzedin (Cousin) sie an den Beinen festhielt und ihr Onkel Hussain sie erschoss. Drei Schüsse sollen abgefeuert worden sein. Zum Zeitpunkt des Mordes lebt die junge Frau bereits in einem Frauenhaus in Iserlohn, weil sie Angst vor ihrer Familie hat. Die Mutter des Opfers soll sie unter Falschangaben zum Tatort gelockt haben, wo Iptehal bereits erwartet wurde.

Im Januar 2010 wird ihr Cousin Ezzedin zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihr Onkel Hussain befand sich bis 2012 auf der Flucht, bis er in Finnland festgenommen wird. Im Urteil von 2010 steht, dass ein Familientribunal den Tod der jungen Frau beschlossen hatte, weil ihre westliche Lebensweise nicht den Wertvorstellungen der Familie entsprach.

Nach der Urteilsverkündung randaliert die Familie im Gericht. »14 Jahre! Sie haben sein Leben kaputt gemacht!«, soll Ezzedins Vater wild gerufen haben. Ähnlich wie im Fall Arzu Özmen wird nicht das Opfer betrauert, sondern die Verurteilung der Mörder.

Nun müssen sich am 15. März 2013 die Mutter von Iptehal, Asysa, ihr Bruder Hüsein und ihre beiden Onkel Hussain und Mohamad vor dem Landgericht Hagen verantworten. Alle Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Auch diesen Fall werde ich mit meinem Team von Peri e.V. intensiv verfolgen. Unsere Gerichtsbeobachterin und Rechtsanwältin Brigitta Biehl wird den Prozess für uns dokumentieren und ihre Berichte zeitnah veröffentlichen.

Mögen Iptehals Seele in frieden Ruhen!

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #2 on: May 05, 2013, 09:43:00 am »

Gerichtsbeobachtungen zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z.
Veröffentlicht am 16. März 2013   

Landgericht HagenDer Prozess im Ehrenmord-Fall Iptehal hat am 15. März 2013 vor dem Landgericht Hagen begonnen. Angeklagt sind Iptehals Mutter, Asysa K., ihr Bruder Hüsein K. und ihre beiden Onkel Hussain K. und Mohamad A. Das Publikumsinteresse am ersten Prozesstag war gering, womöglich weil die Tat bereits rund 5 Jahre zurückliegt.

Dennoch waren zahlreiche Menschen, offenkundig aus dem Umfeld der Familie, als Zuschauer anwesend sowie einige Pressevertreter. Ein Andrang wie im Prozess um die ermordete Arzu Özmen aus Detmold war nicht zu verzeichnen.

Die Eröffnung der Verhandlungen

Der erste Verhandlungstag erschöpfte sich in der Aufnahme der Personalien der vier Angeklagten. Bis auf Iptehals Bruder sind alle Beteiligten in Syrien geboren. Der angeklagte Bruder war bei seiner Festnahme Auszubildender. Iptehals Onkel Hussain gab an, in Finnland ein Restaurant betrieben zu haben. Der andere Onkel, Mohamad, hat nach eigenen Angaben als Lehrer in Syrien gearbeitet und sich in Deutschland im Lebensmittelhandel selbstständig gemacht. Zuletzt soll er aber arbeitssuchend gewesen sein.

Gemäß der verlesenen Anklageschrift sollen die vier Familienmitglieder als Mittäter an der Ermordung von Iptehal verurteilt werden. Offenbar wurde Iptehals westlicher Lebensstil missbilligt und die Angeklagten sollen ihre Familienehre dadurch verletzt gesehen haben. Aus diesem Grund soll im „Familienrat“ die Ermordung der jungen Frau zur Wiederherstellung des Ansehens beschlossen worden sein, zumal diese inzwischen von zu Hause geflohen war.

Die Mutter lockt Iptehal ins Verderben

Mit ihrer westlichen Lebenseinstellung habe Iptehal den überkommenen Wertvorstellungen der Familie nicht entsprochen. Die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt in einem Frauenhaus Unterschlupf fand, soll von ihrer eigenen Mutter, unter Falschangaben zum Tatort gelockt worden sein, wo bereits ein Todeskommando auf sie wartete.

Die Mutter wurde darüber hinaus noch wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Sie hatte im Prozess gegen den Cousin Ezzedin (im Jahr 2010 zu 14 Jahren Haft verurteilt) ausgesagt, dass sie nichts gegen den Lebenswandel ihrer Tochter einzuwenden gehabt hätte und sie nie als “Schlampe” bezeichnete.

Anklage erst auf Druck der Staatsanwaltschaft

Das Landgericht Hagen hatte ursprünglich die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Mutter sowie einen Onkel abgelehnt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und das Oberlandesgericht Hamm hatte das Landgericht angewiesen, das Hauptverfahren auch gegen die Mutter und diesen Onkel zu eröffnen. Die Vorsitzende Richterin verlas den Beschluss des Oberlandesgerichts in voller Länge. Diesem war bereits zu entnehmen, das auch in diesem Fall wieder Telefonverbindungsdaten eine Rolle spielen werden. Gerade weil im 1. Prozess gegen den Cousin Ezzedin von Familienmitgliedern ausgesagt worden war, dass die Mutter nach dem Tod des Vaters das Familienoberhaupt war und nichts ohne ihr Wissen und ihre Billigung geschah. Aus diesem Grund nimmt das Oberlandesgericht Hamm eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung an.

Das Gericht erklärte noch, dass es keine Gespräche gegeben habe bezüglich eines Deals. Die Angeklagten erklärten über ihre Verteidiger, zumindest zunächst schweigen zu wollen.

Bislang sind 33 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. Aufgrund der hohen Termindichte werden wir diesen Prozess nicht an jedem Verhandlungstag vor Ort beobachten können. Wir werden jedoch zu diversen, ausgewählten Prozesstagen im Gericht sein und darüber berichten.

Das Verfahren wird am 21. März 2013 mit den ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

Brigitta Biehl

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #3 on: May 05, 2013, 09:44:08 am »

Gerichtsreportage zum Ehrenmord-Prozess Iptehal Z. – Teil 3
Veröffentlicht am 11. April 2013   

Ehrenmord an IptehalNachdem der 2. Verhandlungstag im Mordfall Iptehal ausschließlich juristischen Formalitäten gewidmet war, wurde der Prozess am 3. Verhandlungstag mit der Vernehmung der zwei Rechtsmediziner fortgesetzt.

Bei dem 1. Gerichtsmediziner handelte es sich um den Arzt, der am 31. August 2008 zum Fundort der Leiche gerufen worden war und auch die Obduktion durchführte. Er beschrieb die Schussverletzung als eine Durchschussverletzung am linken Jochbein, mit der das Gehirn stark verletzt wurde. Die Verletzung selber habe nicht unmittelbar zum Tode geführt, aber zu einer sofortigen Handlungsunfähigkeit. Bei Iptehal habe es sich um eine ansonsten organisch gesunde junge Frau gehandelt. Die durchgeführten toxikologischen Tests seien ebenso wie der Alkoholtest negativ geblieben.

Der 2. Gerichtsmediziner hatte den Obduktionsbericht ausgewertet und war zu dem eindeutigen Schluss gelangt, dass der Fundort auch der Tatort gewesen sei. Die Situation am Ort spreche für ein Ruhen des Kopfes bei der Schussabgabe. Die Schussverletzung sei offenbar einer liegenden Person zugefügt worden.

Da man am Tatort allerdings keine Projektile gefunden hatte, war auf Anregung dieses Sachverständigen der Erdboden unterhalb der Toten ausgehoben worden. In der Erde fand man dann zwei Projektile. Nach den Angaben dieses Sachverständigen spreche viel dafür, dass auf Iptehal noch ein zweiter Schuss abgegeben wurde, der sie allerdings höchstens streifte, da sich an der anderen Gesichtshälfte entsprechende Spuren fanden. Der Schuss in den Kopf sei auf jeden Fall tödlich gewesen, auch wenn man davon ausgehen kann, dass noch ca. vier Minuten Herzaktionen stattfanden und dann erst zu einem Kreislaufstillstand kam. Rettungschancen habe es für Iptehal nie gegeben.

Regungslosigkeit bei den Angeklagten

Die Angeklagten reagierten auf die sehr ausführlichen und bedrückenden Beschreibungen der Gerichtsmediziner überhaupt nicht. Dass dort der Todeskampf der Tochter/Schwester/Nichte beschrieben wurde, ließ die Angeklagten offenbar kalt. Teilweise unterhielten sie sich nett mit den Dolmetschern, während die Verteidiger gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Gutachtern die Fotos am Richtertisch in Augenschein nahmen.

Danach waren insgesamt sieben Zeugen vorgeladen worden und erschienen, die allesamt nähere Verwandte der Angeklagten und damit auch des Opfers waren. Zunächst der Cousin Ezzedin, der bereits verurteilt und aus der JVA Remscheid vorgeführt wurde. Des Weiteren erschienen zwei Schwestern sowie ein Bruder von Iptehal, ein Cousin, eine Cousine und eine Tante. Sämtliche Zeugen machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verweigerten auch die Verwertung ihrer vor der Polizei gemachten Aussagen.

Das ist ihr gutes Recht. Es erstaunt aber doch, dass die Loyalität mit der Familie sich offenbar auf den Teil der Familie beschränkt, der dem mutmaßlichen Täterkreis entspricht. Iptehal wird diese Loyalität noch nicht einmal posthum zuteil.

Der Schein trügt

Erwähnenswert ist die Einlassung eines der Verteidiger. Er wies das Gericht darauf hin, dass die Zeugen doch alle einen sehr westlich orientierten Eindruck gemacht hätten und bezog dies ganz offenkundig auf die Kleidung der jüngeren Zeugen (die Tante Iptehals trug wie die angeklagte Mutter Kopftuch und einen langen Rock), wobei er insbesondere eine Zeugin, die mit gefärbten Haaren und Minirock erschien, erwähnte.

Wir von peri e.V. gehen allerdings davon aus und erwarten auch, dass sich das Gericht von diesen Äußerlichkeiten nicht blenden lässt. Wer den Prozess Arzu Özmen in Detmold verfolgt hat, der weiß, dass weder das äußere Erscheinungsbild noch eine nach außen vorbildlich integrierte Familie ahnen lässt, was sich hinter den verschlossenen Türen abspielt. Die Erlaubnis an eine Tochter, einen Minirock zu tragen, sagt wenig aus über die innere Einstellung zu individuellen Freiheitsrechten, um die es gerade bei den “Ehrenmorden” immer wieder geht. Denn erst das Ausleben dieser individuellen Freiheitsrechte, indem ein eigenständiges Leben geführt wird und eigene Entscheidungen über den weiteren Lebensweg gefällt werden, in dem die Betroffenen frei entscheiden können, mit welchem Partner sie ihr weiteres Leben verbringen werden, zeigt, ob der westliche Lebensstil, zu dem all das gehört, wirklich auch für die eigene Familie akzeptiert wird.

Das Verfahren wird am 16.4. fortgesetzt.

Brigitta Biehl

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #4 on: May 05, 2013, 09:45:27 am »

Iptehal ahnte ihre Ermordung
Veröffentlicht am 19. April 2013   

Iptehal HagenIm August 2008 wird die erst 20-jährige Iptehal von ihrer eigenen Familie ermordet. Als Tatmotiv gilt die Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu westliches Leben geführt habe. Seit dem 15. März 2013 stehen Familienmitglieder vor Gericht und müssen sich verantworten. Mein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den Fall für uns zu dokumentieren. Dritte Gerichtsreportage jetzt lesen!

Der vierte Verhandlungstag begann mit der Vernehmung einer Zeugin, die Iptehal im Mai 2008 über eine Bekannte kennengelernt hatte. Iptehal hatte sich für die Arbeit der Zeugin interessiert, welche Kosmetikprodukte vertreibt. Sie habe ihr erzählt, dass sie beabsichtige, sich von der Familie zu trennen, weil diese mit ihrer westlichen Einstellung nicht einverstanden war. Ipthal wollte insbesondere auch über die Erzielung von Einkommen durch diese Arbeit sprechen.

Die Zeugin gab zu Protokoll, dass Iptehal große Anst vor der Familie gehabt hätte. Beim ersten Kontakt mit der Zeugin habe sie noch im Elternhaus gelebt, allerdings kam Iptehal kurz darauf in die Obhut eines Frauenhauses. Dort wollte sie zunächst verschiedene Sachen regeln, bevor sie sich am Geschäftsmodell der Zeugin beteiligt. Iptehal habe der Zeugin auch berichtet, dass sie einen vollständigen Kontaktabbruch wolle und auch beabsichtigte ihren Namen zu ändern, um nicht aufgefunden zu werden. Sie Zeugin erklärte dem Gericht, dass sie sich mit Iptehal etwa fünf bis sechs Mal getroffen habe, aber niemals jemanden aus ihrer Familie kennenlernte. Sie habe auch nie weiter nachgefragt, wenn Iptehal die Schwierigkeiten in der Familie ansprach.

Die Sehnsucht war größer als die Angst

Anschließend wurde eine Mitarbeiterin des Frauenhauses, in das Iptehal flüchtete, vernommen. Iptehalt hatte den Kontakt zum Frauenhaus über eine Beratungsstelle hergestellt. Sie war früher schon einmal geflohen, dann aber zur Familie zurückgekehrt, weil ihr Vater erkrankt war, der dann auch verstarb. Die Frauenhausmitarbeiterin berichtete, dass Iptehal zu Hause großer Gewalt ausgesetzt war und oft eingesperrt wurde.

Die Zeugin schilderte Iptehal als eine sehr präsente, wache junge Frau, die sehr zielgerichtet war und von der sie sicher war, dass sie ihren Weg gemacht hätte. Anfangs habe sie keinen Kontakt zur Familie gehabt. Doch die Sehnsucht plagte die junge Frau anscheinend sehr, insbesondere die Mutter habe sie vermisst und gegen den Rat der Zeugin zu dieser wieder Kontakt aufgenommen.

Iptehal habe erzählt, dass sie ihrer Mutter immer bei Behördengängen geholfen habe und auch für die Arbeit im Haushalt gebraucht wurde. Das Verhältnis zur Mutter schilderte die Zeugin sehr nachdrücklich als äußerst ambivalent. Auf der einen Seite hatte Iptehal Angst vor ihrer Mutter, doch auf der anderen Seite wollte sie ihr unbedingt zeigen, dass sie auch mit einem „westlichen Lebensstil“ etwas erreichen könne.

Besondere Angst habe Iptehal vor einem in Skandinavien lebenden Bruder gehabt. Sie habe schon in der Vergangenheit Dinge getan, die in den Augen der Familie nicht sein durften, und sei deshalb eingesperrt und geschlagen worden. Die Mutter habe Iptehal gesagt, dass ihre Lebensart von ihrer Religion nicht geduldet werde und dass sie, Iptehal, dafür büßen werde.

Trotz aller Probleme sei Iptehal optimistisch gewesen. Sie habe sich auf die eigene Wohnung gefreut und im Frauenhaus schnell Kontakte geknüpft und stand anderen Frauen hilfreich zur Seite. Mit einer Frau, die bereits ein Kind hatte, knüpfte Iptehal näheren Kontakt. Diese Frau habe auch schon einmal bei Iptehals Mutter übernachtet und erzählt, sie habe es dort gruselig gefunden.

Iptehal wollte nichts anderes, als ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Immer wieder kam in Gesprächen durch, dass sie ihre Mutter davon überzeugen wollte, dass auch ihre Art zu leben in Ordnung sei. Zum allgemeinen Erscheinungsbild gefragt schilderte die Zeugin Iptehal als eine ganz normal modisch gekleidete junge Frau.

Ein Frauenhaus ist kein Wellness-Hotel

Die anschließende Befragung der Frauenhausmitarbeiterin durch die Verteidiger gestaltete sich etwas bizarr, da es den Anschein hatte, als setze die Verteidigung alles daran, den Eindruck zu erwecken, so ein Aufenthalt in einem Frauenhaus könne für Frauen ja recht erholsam sein. Iptehal könne ja nahezu grundlos dorthin gegangen sein, so die Verteidigung. Es wurde mehrfach nachgefragt, ob das Frauenhaus die Geschichten, die sie von den Frauen zu hören bekommen, auch verifizierten, also penible Befragungen nach genauen Verletzungen usw. durchführten. Dies wurde von der Zeugin naturgemäß verneint. Sie verwies ausdrücklich auf ihre Erfahrung, dass sie schon einschätzen könne, ob an den Geschichten, die die Frauen erzählten etwas dran sei. Und Iptehal habe sie auf jeden Fall geglaubt. Die Zeugin versuchte deutlich zu machen, dass ein Frauenhaus kein Hotel ist, wo man es sonderlich gemütlich hat. Es ist ein Schutzraum für Frauen, die vor Gewalt fliehen und kein Urlaubsort.

Die Zeugin bekräftigte auch noch einmal, dass es durchaus üblich sei, dass gerade besonders junge Frauen trotz aller Warnungen immer wieder den Kontakt zur Familie suchen. So war es auch bei Iptehal. Sie fürchtete um ihr Leben, hatte große Angst, doch bagatellisierte ihre Ängste, um eine Kontaktaufnahme zur Familie zu wagen. Paradoxerweise brauchte sie die Nähe zu den Menschen, die für ihr Leid hauptverantwortlich waren.

Anschließend war für die Verteidigung wieder die Bekleidung ein Thema: Sie verwies darauf, dass auch die Schwestern von Iptehal modern gekleidet seien, ohne Kopftuch und hätten deshalb auch keine Probleme mit der Familie gehabt. Daraufhin erklärte die Zeugin, dass die Bekleidung ja nichts über die Lebenseinstellung aussage und insbesondere nichts darüber aussage, ob die Schwestern auch so lebten wie Iptehal, nämlich feierten und ausgingen.

Iptehal ahnte ihre Ermordung

Bei der nächsten Zeugin handelte es sich um eine frühere Nachbarin der Familie, die Iptehal als ihre damalige beste Freundin bezeichnete. Die Familien hätten sich gut verstanden und die Kinder hätten sich gegenseitig besucht. Iptehals Mutter sei freundlich zu ihr, der Zeugin, gewesen. Nach etwa einem halben Jahr begann Iptehal der Zeugin von den Problemen mit ihrer Familie zu berichten. Die Zeugin erklärte, sie habe sich damals nicht so richtig auf diese Gespräche einlassen können. Ihre Ängste seien immer größer geworden. Die junge Frau berichtete von einem TV-Abend mit Iptehal, an dem sie einen Dokumentarfilm über Ehrenmorde sahen. Daraufhin habe Iptehal der Zeugin gegenüber ihre Angst verraten, dass sie „die Nächste“ sein werde. Iptehal habe darauf gedrängt, gemeinsam ins Ausland zu gehen.

Nachdem Iptehal das erste Mal ins Frauenhaus geflohen war, habe die Zeugin die Ängste von Iptehal ernster genommen. Sie saß nach ihrer Rückkehr häufiger bei der Zeugin und weinte. Iptehal habe nach der Rückkehr erzählt, dass sie geheiratet habe, und hatte gefragt, ob sie mit ihrem „Mann“ bei der Zeugin bleiben könne. Die Zeugin hatte zunächst zugestimmt, dann aber geraten, doch lieber zur Familie zurückzugehen, zumal der „Mann“ nach kurzer Zeit ins Gefängnis musste. Als Iptehal dann wieder geflohen war, tauchten Familienmitglieder bei der Zeugin auf (beide Familien wohnten in der Zeit nicht mehr im gleichen Haus) und fragten nach Iptehals Verbleib.

Iptehal sehnte sich nach der Liebe ihrer Mutter

Die Zeugin stand mit Iptehal auch nach ihrer Flucht noch in Kontakt. Iptehals Ängste steigerten sich, gleichzeitig habe sie ihre Familie sehr vermisst. Inzwischen hatte die Zeugin allerdings auch den Eindruck, dass es nicht sinnvoll sei, wenn Iptehal zu ihrer Familie zurückkehrte. Dies resultierte aus weiteren Erzählungen von Iptehal: So habe man sie mit einem Messer bedroht (die Schwester hatte es ihr an den Hals gehalten), sie berichtete von schlimmen Schlägen und dass es seit dem Tod des Vaters schlimmer geworden sei.

Die Zeugin wollte mit Ipethal zur Polizei, das lehnte sie jedoch ab. Iptehal habe auch erzählt, dass sie gehört habe, dass der Bruder von der Mutter 100,- € haben wollte, um eine Waffe zu kaufen. Seit dieser Zeit lebte sie in noch größerer Angst. Dabei liebte Iptehal ihre Mutter und wollte nichts anderes, als von dieser ebenfalls geliebt und akzeptiert zu werden. So habe sie sich sehr gefreut, als sie einmal mit der Mutter gemeinsam in die Stadt gegangen war, und wurde todunglücklich, als man in der Stadt eine Bekannte traf und die Mutter Iptehal vor dieser beschimpfte.

Schon als der Vater lebte, sei das Familienleben sehr traditionsbewusst gewesen, was die Zeugin schön gefunden hatte (sie berichtete von Festen, auf die sie eingeladen war).

Die Schwestern hätten sehr auf Tradition geachtet und waren mehr auf die Familie fokussiert als Iptehal, die in der Familie aufgrund ihrer Ansichten und Wünsche eine Außenseiterin war. Die Schwestern waren völlig in der Spur der Mutter, ging nur in Begleitung aus. Iptehal hingegen fand die deutschen Freiheiten schön. So habe man zur WM zusammengesessen und gefeiert. Iptehal bekam prompt Probleme mit der Familie, die dieses Feiern nicht wollte. Letztlich habe sie den Traum gehabt, ein eigenständiges Leben zu führen, sie wollte Erzieherin werden und arbeiten. Sie habe Kurse an der VHS besucht, habe dort neue Menschen kennengelernt und sich mit ihnen getroffen.

Iptehal genießte das normale Leben

Auf die Nachfrage, woran die Zeugin denn festmache, dass Iptehal nicht so leben durfte, wie sie wollte, verwies die Zeugin darauf, dass Iptehal z.B. verboten worden sei, auf die Sonnenbank zu gehen. Dies führte zu dem Einwurf der Verteidigung, das sei ja auch ungesund, das würden deutsche Eltern ihren Kindern ja auch verbieten. Die Zeugin beantwortete dies mit dem Hinweis, dass deutsche Eltern aber im Regelfall nicht gleich ein derartiges Ansinnen mit Beleidigungen und Drohungen beantworten.

Iptehal habe sich sehr auf ihre eigene Wohnung gefreut. Die sollte der Start in ein neues Leben sein. Fernziel war es, nach einer Zeit des Geldsparens ins Ausland zu gehen und dort zu arbeiten. Abschließend wies die Zeugin erneut darauf hin, dass sie die Familie sehr nett gefunden hatte und das spätere Verhalten ihr völlig unverständlich war.

Iptehals Familie besaß eine Waffe zu Hause

Später wurde die Zeugin gehört, die mit Iptehal im Frauenhaus befreundet war und sie auch einmal zu ihrer Familie begleitet hatte. Sie konnte sich nur noch an wenige Details erinnern, was sicher auch der Zeitspanne geschuldet ist. Auch sie berichtete, dass Iptehal ihr von den Schlägen und Gewaltdrohungen ihrer Familie erzählt habe. Die meiste Angst hätte sie wegen einer im Haus befindlichen Waffe gehabt.

Als Grund für die Konflikte mit der Familie habe Iptehal angegeben, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hatte. Die Zeugin gab an, es habe sich lediglich um eine sogenannte Imam-Hochzeit gehandelt. Auf die Nachfrage der vorsitzenden Richterin, dass die Familie mit dem Mann doch ohnehin nicht einverstanden gewesen war, erklärte die Zeugin, dass dies laut Iptehal egal gewesen sei, denn eine Trennung wäre eine viel zu große Schande gewesen.

Befragt zu Freundschaften meinte die Zeugin, Iptehal habe eine Affäre mit dem Freund einer Freundin gehabt und sich auch mit einem weiteren Freund getroffen.

Die Mutter trieb Iptehal ins Frauenhaus

Sodann wurde eine weitere Mitarbeiterin des Frauenhauses gehört, die mit den Bewohnerinnen üblicherweise die Behördengänge und alles „Verwaltungstechnische“ erledigt. Sie konnte sich daran erinnern, dass Iptehal wegen Problemen mit der Mutter ins Frauenhaus gekommen war. Sie hatte auch erzählt, dass sie bedroht werde und Angst vor einem Onkel hatte, der wohl aus dem Libanon kommen wollte. Dabei habe Iptehal auch die schlimmsten Ereignisse immer mit einer gewissen Lockerheit erzählt, fast wie ein “Märchen”.

Die Zeugin beschrieb Iptehal als pflichtbewusst und fleißig, als eine junge Frau, die etwas für sich erreichen wollte, ein modernes Mädchen, das Zukunftspläne hatte und wusste, dass sie mit dieser Zielstrebigkeit in Deutschland etwas erreichen kann. Die Zeugin habe ihr auch zugetraut, dass sie ihren Weg gehen werde und ihre Ziele umsetzen kann.

Zuletzt wurde noch die Mitarbeiterin des Frauenhauses vernommen, die seinerzeit das Aufnahmegespräch mit Iptehal geführt hatte. Diese konnte sich noch daran erinnern, dass Iptehal vor den Gewalttätigkeiten und Drohungen von Mutter und Bruder geflohen war und dass sie einen Zeitpunkt für die Flucht gewählt hatte, als diese beiden in der Stadt einkaufen waren.

Auch diese Zeugin beschrieb Iptehal als einen sehr offenen Menschen. Aufgrund des Zeitablaufes waren der Zeugin Einzelheiten nicht mehr präsent, zumal sie seinerzeit auch nicht von der Polizei vernommen worden war, sodass ihr auch diese Aussage nicht vorgehalten werden konnte.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 23. April 2013

Brigitta Biehl

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #5 on: May 05, 2013, 09:46:37 am »

Iptehal wollte einfach nur leben
Veröffentlicht am 23. April 2013   

IptehalMein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den Ehrenmord-Prozess Iptehal für uns zu dokumentieren. Unsere Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen Verhandlungstag erneut niedergeschrieben.

Der fünfte Verhandlungstag begann mit dem Hinweis der Verteidiger der angeklagten Mutter, dass ihr Vater (gleichzeitig Vater eines weiteren Angeklagten und Großvater des angeklagten Bruders von Iptehal) vor einigen Tage verstorben sei und die Angeklagte infolge ihrer Trauer der Verhandlung wohl kaum folgen könne. Die Richter brachten ihr Beileid zum Ausdruck, verwiesen aber darauf, dass heute ohnehin nur ein eingeschränktes Programm erfolgen werde, so dass man davon ausgehen könne, dass die Angeklagte das schaffen werde.

Die Verhandlung begann dann mit Erklärungen der Verteidigung zu den Zeugenaussagen am vergangenen Dienstag: Die Leiterin des Frauenhauses hatte erklärt, dass man die Erzählungen der Frauen, die aufgenommen werden, nicht überprüfe. Äußere Verletzungen seien nicht erkennbar gewesen. Iptehal habe von Angst vor Männern, insbesondere Onkel und Brüder, gesprochen. Bezüglich der Mutter sei nur die Rede von “Spannungen” gewesen.

Der Unterschied zwischen Schein und Sein

Auch die Freundin von Iptehal habe nur von einem ambivalenten Verhältnis zur Mutter berichtet. Diese Freundin habe sich bei der Mutter immer willkommen gefühlt. Iptehal sei ja sogar mit ihrer Mutter einkaufen gewesen. Die Unterschiede zwischen den Schwestern seien geringfügig gewesen, so die Verteidigung.

Allerdings sind die Unterschiede sehr wohl erheblich: Iptehal wollte immer ein selbstbestimmtes Leben führen, einen eigenen Beruf ergreifen, mit Freunden treffe und feiern. Die Schwestern hingegen mögen sie noch so “westlich modern” gekleidet sein, führen offensichtlich ein Leben nach den Vorgaben der Familie: Ausgang nur in familiärer Begleitung, ein Leben im Sinne der “erweiterten” Familie u.s.w.

Das mag für einen westlich sozialisierten Menschen ein geringfügiger Unterschied sein, für Frauen aus dem Kulturkreis der Familie macht es im schlimmsten Falle den Unterschied zwischen Leben oder Tod aus, im günstigeren den Unterschied zwischen Akzeptanz und Verbannung.

Die Verteidigung sieht keine Schuld bei der Mutter

Bei dem lediglich ambivalenten und vielleicht auch durch Spannung gekennzeichneten Verhältnis zwischen Iptehal und ihrer Mutter sei es abwegig anzunehmen, die Mutter hätte aktiv in die Planung von Iptehals Ermordung eingegriffen, so die Verteidigung. Vor dem Hintergrund, dass Iptehal immer wieder in die Wohnung der Mutter zurückgekehrt sei, sei es ebenfalls absurd zu vermuten, die Mutter könne Iptehal unter einem Vorwand aus dem Frauenhaus zu sich gelockt haben.

Im weiteren Verlauf wurden die Zeugen gehört, die Iptehals Leiche gefunden hatten, sowie die Polizisten, die als Erste vor Ort waren.

Der angeklagten Mutter wurde in einer Sitzungspause noch die Möglichkeit eingeräumt, mit ihren zwei (ziemlich gut gelaunten) Töchtern, die im Zuschauerraum saßen, zu sprechen, um die Trauer zu teilen.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. April 2013

Brigitta Biehl

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #6 on: May 05, 2013, 09:50:35 am »
Iptehal musste vor dem Ramadan sterben



Veröffentlicht am 4. Mai 2013   

Ehrenmord an IptehalPeri e.V. war wieder vor Ort, um den Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. zu dokumentieren. Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen Verhandlungstag erneut niedergeschrieben und stieß auf interessante und erschreckende Zeugenaussagen.

Um das nähere Umfeld der Familie zu beleuchten, wurde der Vermieter der Familie von Iptehal in den Zeugenstand gerufen. Der Zeuge lobte die Familie in den höchsten Tönen und beschrieb sie als eine sehr ordentliche Familie. Es könne nur Positives berichten, da es niemals zu Beschwerden gekommen sei. Der Vermieter verwies auf die die besonders religiöse Stellung des Großvaters in der islamischen Gemeinde, der als »Schlichter« tätig war und dessen Ratschläge hoch angesehen waren.

Weiterhin berichtete der Zeuge von einem Treffen von Iptehals Familie mit der Familie ihres damaligen Ehemannes. Bei dieser Begegnung seien insgesamt 14 Männer anwesend gewesen. Die Frauen hätten sich während der gesamten »Verhandlungen« in einem anderen Raum aufgehalten, so auch Iptehals Mutter. Diese Zusammenkunft hätte im Resultat eine Übereinkunft ergeben, in der die Ehe von Iptehal mit ihrem türkischen Mann akzeptiert wurde.

Dies nahm der Verteidiger zum Anlass, um zu vorzubringen, dass die Beteiligung der Mutter laut dieser Aussage abwegig sei. Sie hätte demnach nie an irgendeiner Form eines »Familienrats« teilgenommen und wäre schon gar nicht an der Entscheidung beteiligt gewesen, Iptehal zu ermorden.

Ein Ehrenmord ist eine Familiensache

Im Anschluss daran wurden zwei türkischstämmige Zeugen gehört, die einen gewissen Einblick in die Denkweise der traditionellen Milieus gewährten.

Bei dem ersten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der sich als Bekannten von Iptehals Vater und Freund ihres Bruders Nabil bezeichnete. Iptehal selbst habe er nicht gekannt. Auf die Frage, ob er sich noch an seine Polizeiangaben erinnere, antwortete der Zeuge mit einem »Nein« und betonte, dass er niemals mit den Behörden gesprochen habe. Ihm wurde daraufhin vorgehalten, was er dennoch gegenüber der Polizei äußerte: In Schwerte würde das Gerücht die Runde machen, es habe sich um einen Ehrenmord gehandelt. Der Zeuge bestätigte diese Aussage von ihm, aber betonte ausdrücklich, dass ihn das alles nicht interessiert hätte.

Auf diese Äußerung reagierte die Richterin dann doch fassungslos: »Der Mord an der Schwester eines Freundes interessiert Sie nicht?« Darauf erwiderte der Mann: »Nein, das sah für mich nach einer Familiensache aus.« An diesem Punkt hakte das Gericht erneut nach und fragte, warum er denn meine, es habe sich um eine Familiensache gehandelt. Völlig abgeklärt gab der Mann an, es habe sich nicht um seine Familie gehandelt. Was in anderen Familien geschieht, würde ihn nicht interessieren. Für den Zeugen stand offenkundig außer Frage, dass die Tötung von Iptehal ausschließlich eine Familiensache sei, die nichts und niemanden sonst etwa anginge.

Man fragt sich ja doch, was in einem Menschen vorgeht, für den die Tötung der Schwester eines Freundes eine reine »Familienangelegenheit« ist.

Der Zeuge wurde anschließend noch damit konfrontiert, dass er der Polizei gesagt habe, er habe Iptehals Mutter und die Schwestern kurz nach dem Mord der Stadt getroffen und sie hätten keinerlei Trauer gezeigt. An diese Aussage und an diesen Sachverhalt konnte sich der Zeuge dann doch nicht mehr erinnern.

»Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht worden«

Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der angab, Iptehal nur flüchtig gekannt zu haben. Insofern wisse er überhaupt nicht, was er hier solle und protestierte: »Nur weil ich ihr Mal Hallo gesagt habe, sitze ich jetzt hier.«

Auch als das Gericht ihn darauf hinwies, dass er als Zeuge die ihm gestellten Fragen zu beantworten habe und nicht seinerseits die Frage stellt, welchen Zweck das Gericht damit verfolge, dauerte es eine ganze Weile, bis dieser er begriff, dass man sich nicht in einer Gerichtsshow eines Privatsenders befand. Der Auftritt dieses Zeugen veranlasste jedenfalls den angeklagten Bruder von Iptehal, der ohnehin immer recht fröhlich auf seinem Platz auf der Anklagebank sitzt, sich ordentlich zu amüsieren.

Nachdem das Gericht mehrfach nachgefragt hatte, warum der Zeuge ursprünglich bei der Polizei keine Aussage machen wollte, platze es plötzlich aus ihm heraus: »Die Frau ist für nix umgebracht worden. Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht worden.« Er habe bei der Polizei nicht aussagen wollen, damit man ihn nicht für einen V-Mann hielte.

»Araber und Türken mögen sich nicht«

Das Gericht fragte nun weiter, der Zeuge solle mal gesagt haben, Araber und Türken mögen sich nicht. Ob dies so sei. Der Zeuge bestätigte das und begründet es damit, das habe etwas mit dem Osmanischen Reich zu tun. Auf den Vorhalt des Gerichts, er solle bei der Polizei gesagt haben, die Araber mögen die Türken nicht, weil die Türken in den Augen der Araber nicht genug nach dem Koran lebten, sagte der Zeuge: »Ja, ist so.« Das Gericht fragte dann nach, ob Iptehal etwas mit Türken zu tun gehabt hätte. Der Zeuge verwies auf den türkischen Ehemann von Iptehal, wegen dem es Ärger zwischen ihr und ihrer Familie gegeben habe.

Anschließend platzte es wieder aus dem Zeugen heraus: Der 31. August 2008 sei ohnehin vorerst der letzte Tag gewesen, an dem man Iptehal hätte umbringen können. Der nächste Tag sei nämlich Ramadan gewesen, und da dürfe man niemanden umbringen. Das ginge üblicherweise so, dass der Familienrat sich zusammensetzt und der Älteste entscheidet, was zu machen ist. Vor so einem Mord werde der Rat abgehalten, dann werde gebetet und dann werde nach Hisbollah-Art umgebracht. Auf die erstaunte Nachfrage des Gerichts, was denn damit gemeint sei, meinte der Zeuge nur: »Mittelalterlich eben.«

Die Verteidigung befragte den Zeugen dann, woher er seine Erkenntnisse habe: »Aus dem türkischen Fernsehen, das sieht jeder, das ist die Wahrheit.«

Sich selber bezeichnete der Zeuge mal als Atheisten, mal als Moslem, wusste aber nichts von irgendwelchen islamischen Rechtsschulen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wohl seine Angabe, er sei Atheist, am ehesten der Realität entspricht, zumindest empfindet er sich selber sicher nicht als Moslem.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Mai 2013.

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hagen, 3.05.2013

Kontakt für weitere Informationen:
Pressestelle peri e.V.
Bachgasse 44
D-69469 Weinheim
E-Mail: kontakt(at)peri-ev.de
Internet: www.peri-ev.de

http://www.cileli.de/2013/05/iptehal-musste-vor-dem-ramadan-sterben/

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #7 on: May 13, 2013, 08:10:44 am »

“Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”
Veröffentlicht am 11. Mai 2013   

Iptehal HagenAm zwölften Verhandlungstag wurden einige Sachverständige sowie zwei Zeugen vorgeladen, die weitere Erkenntnisse im Fall der ermordeten Kurdin Iptehal liefern sollten. Beim ersten Sachverständigen handelte es sich um eine Rechtsmedizinerin, die aufgrund der Spurenlage bestätigte, dass der Fundort der Leiche auch gleichzeitig der Tatort war. Ihre Ermittlungen ergaben weiterhin, dass Iptehal wohl eine liegende, allenfalls sitzende oder kniende Position einnahm, als die tödlichen Schüsse abgefeuert wurden.

Ein zweiter Sachverständiger, ein Beamter des Landeskriminalamts, machte weitere Angaben zu den ballistischen Untersuchungen. Anhand der Schmauchspuren sei von einer Schussentfernung von 10 bis 20 cm auszugehen. Sowohl die Körperhaltung des Opfers als auch die Distanz, von der die Schüsse abgefeuert wurden, untermauern die Vermutung einer geplanten und gezielten Hinrichtung.

Die am Tatort festgestellten DNA-Spuren konnten laut dem dritten Sachverständigen, einem Biologen, lediglich dem bereits verurteilten Cousin Ezzedin zugeordneten werden. Alle weiteren Spuren seien nicht eindeutig genug. Der Biologe wies allerdings das Gericht darauf hin, dass ein “negativer Hinweis” nicht bedeute, dass die angeklagten Personen nicht am Tatort bzw. nicht an dem Mord beteiligt waren. Lediglich die Spuren können ihnen nicht zugeordneten werden.

“Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”

Die anschließende Befragung von zwei ermittelnden Polizeibeamten brachte nur bedingt neue Erkenntnisse. Weil die Familie der Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, durften die Beamten nicht über ihre Vernehmung berichten, wohl aber über die Vernehmung der Angeklagten.

Der Beamte berichtete, dass Iptehals Mutter bereits am Todestag eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgegeben hatte. Sie sei mit der Handtasche von Iptehal bei der Polizei aufgetaucht und man habe sofort im Frauenhaus angerufen. Sie hätten die Antwort erhalten, dass alles wohl in Ordnung sei.

Der gleiche Polizeibeamte hatte auch den Vater von Iptehals Ehemann vernommen, der zunächst behauptet hatte, Iptehal nicht zu kennen. Im Laufe der Vernehmung bezeichnete er Iptehal als „die Araberin“ und gestand ein, sie doch gekannt zu haben. Es habe Konflikte gegeben, weil sein Sohn neben Iptehal noch eine türkische Freundin gehabt habe, die von seinem Sohn schwanger war. Aus diesem Grunde habe diese türkische Familie Iptehal und ihren Mann auch entführt, um diese Angelegenheit zu klären. Der Vater von Iptehal hätte 20.000,- € an die türkische Familie zahlen sollen, damit die Ehre ihrer schwangeren Tochter wiederhergestellt würde. Die arabische Familie hätte die Beziehung auch nicht akzeptiert.

Der türkische Vater von Iptehals Mann hätte sich auch sehr schnell dahin gehend geäußert, dass es sich wohl um einen Ehrenmord handele, da dies bei den Arabern doch noch so üblich sei. Der Zeuge erklärte aber, dass sein Fokus zum damaligen Zeitpunkt eher auf der Familie des Freundes bzw. der Familie der schwangeren Türkin gelegen hätte. Zumindest Letztere seien aber zum Tatzeitpunkt nachweislich in Marburg gewesen und schieden als Täter aus.

Iptehals Familie sei mit dem türkischen Freund auch nicht einverstanden gewesen. Nach der Trennung hätten sie ihm “richtig Stress gemacht”. Der jüngere Bruder von Iptehal, einer der Angeklagten im Prozess, hätte dem türkischen Freund gedroht, dass wenn er noch einmal in ihre Nähe käme, würde er ihn “abstechen”. Daher hätte der türkische Mann seit der Trennung auch keinen Kontakt mehr zu Iptehal gehabt.

Die Auswertung der Telefondaten

Ein Beamter der Mordkommission bestätigte vor Gericht, dass es am Tattag zu häufigen Telefonaten zwischen dem verurteilten Cousin Ezzedin und seinem angeklagten Vater Mohamad kam. Dabei sei das von Ezzedin genutzte Handy in unmittelbarer Umgebung des Parkplatzes eingeloggt gewesen, wo Iptehal ermordet wurde.

Mohamad wurde gefragt, warum er um 18:15 Uhr am Todestag noch am Fundort vorbeigefahren sei. Dies begründete er damit, dass er auf dem Weg zu einem Autohändler in Lüdenscheid gewesen sei, von dem er ein Auto hätte kaufen wollen. Dieser sei aus Magdeburg gekommen, doch man habe sich aber verpasst.

Bei der Vernehmung sei Mohamad dann vorgehalten worden, dass er mit seinem Sohn mehrfach nachts telefoniert hatte und er war nach dem Inhalt der Telefonate gefragt worden. Mohamad gab an, er habe sich Sorgen um seinen Sohn gemacht. Die Schwiegertochter sei “abgehauen” und der Sohn sollte sich “darum kümmern” und die “Flüchtige” zurückbringen. Außerdem hätte er sich Sorgen gemacht, weil Ezzedin eine weite Fahrt aus Norddeutschland machte. Allerdings war Ezzedin zum Zeitpunkt der Telefonate schon wieder aus Norddeutschland zurück.

Mohamad erklärte damals unmissverständlich, dass sein Sohn Ezzedin niemals einen Mord begehen würde. Solche Dinge wie “Ehrenmorde” gebe es auch nicht in Europa.

“Wir hatten kein Problem mit Iptehal”

Ein Beamter berichtete von der Vernehmung von Iptehals Bruder Hüsein. Dieser hätte bei dem Gespräch jegliche Probleme mit Iptehal bestritten. Am Tag ihrer Flucht wäre alles ganz normal gewesen. Man habe ihr eine neue Prepaid-Karte für ihr Handy gekauft, gemeinsam gegessen und dann sei man gemeinsam zur Familie in Schwerte gefahren. Hüsein habe sich dann vor den Fernseher gesetzt und nicht bemerkt, wie sie geflüchtet sei. Die Frage, was er denn im Fernsehen gesehen habe, konnte Hüsein dann aber nicht mehr beantworten, denn er sei wohl eingeschlafen.

Iptehal sei gekommen und gegangen, wie es ihr passte, so der Bruder. Er vermutete, dass der Täter aus dem Kreis von Iptehals türkischen Mann stammte oder zumindest von der Familie ihrer “Nebenbuhlerin”. Angesprochen auf ein Foto, das ihn auf dem Sofa mit einer Waffe abbildet, reagierte Hüsein gelassen und erklärte, dass es eine defekte Waffe gewesen sei, und wisse gar nicht mehr, wo sie sich befinde.

Seit dem Tod des Vaters hätte die Mutter “alles geregelt” und er habe die Rolle eingenommen, auf seine Schwestern aufzupassen.

“Die Waffe warf ich aus dem Fenster”

Die Beamten machten auch Aussagen zur Vernehmung des Onkels Hussain, der ebenfalls im Prozess angeklagt ist. Dieser lebte im Ausland und hatte offenbar finanzielle Probleme, weswegen er aus geschäftlichen Gründen öfter in Deutschland war. All zu viel Kontakt hätte er mit Iptehals Familie nicht gehabt.

Aus geschäftlichen Gründen verbrachte er fünf Tage in einem Hotel in Dortmund. Sein Neffe Hüsein habe ihn dann angerufen, der die Nummer von Verwandten aus Finnland bekam. Hüsein sei ins Hotel gekommen, wo sie sich unterhielten. Er klagte, dass Iptehals Lebenswandel Probleme bereitete und Hilfe brauche.

Eines Abends sei Hüsein nach Mitternacht im Hotel aufgetaucht und wollte mit ihm in ein Café, um mit Iptehal zu reden. Tatsächlich saß Iptehal bereits in dem Fahrzeug vor dem Hotel. Gemeinsam wären sie dann auf die Autobahn Richtung Frankfurt gefahren. Während der Fahrt soll es zu heftigen Streitereien zwischen Iptehal und Hüsein gekommen sei. Ezzedin sei daraufhin auf einen Parkplatz gefahren, damit der Onkel Hussein die beiden auf dem Rücksitz trennen konnte.

Die beiden hätten sich aber regelrecht ineinander verhakt. Dennoch sei es ihm gelungen Iptehal aus dem Wagen zu holen. Anscheinend zog er sie derart heftig aus dem Auto, dass sie gemeinsam hinfielen. Schlagartig hätte Hüsein eine Schusswaffe in der Hand gehabt und drohte zu schießen. Plötzlich hätten sich Schüsse gelöst und die drei Männer hatten beschlossen, den Parkplatz schnell zu verlassen. Die Waffe habe der Onkel Hussain nach etwa 20 Minuten aus dem Wagen geworfen. Hüsein hätten sie in Schwerte rausgelassen und Ezzedin fuhrt Hussain nach Amsterdam, von wo er nach Istanbul flog und dann nach Syrien flüchtete. In Syrien hätte man ihn gefangen gehalten, wo er sich nach drei Jahren freikaufen konnte und über Russland wieder nach Finnland reiste. Dort habe er sich dann den Behörden gestellt.

Hussain betonte, dass er sein toleranter Mensch sei. Seine Töchter hätten auch “Ausländer” geheiratet und mittlerweile wieder geschieden. Das sei ihm aber alles “egal”.

Erwähnt wurde abschließend noch, dass Iptehals Familie der Polizei um Weihnachten 2008 herum der Polizei ein Päckchen mit Süßigkeiten geschickt hatte und sich für die Bemühungen bei der Suche nach Iptehals Mörder bedankte.

Das Verfahren wird am 8. Mai 2013 fortgesetzt.

Brigitta Biehl

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #8 on: May 26, 2013, 08:11:20 pm »

Ehrenmord an Iptehal: Bruder und Onkel beschuldigen sich gegenseitig
Veröffentlicht am 17. Mai 2013   

Iptehal HagenDie mittlerweile 13. Gerichtsverhandlung zum sogenannten “Mord an der A45″ trug weitere Erkenntnisse an die Oberfläche. Besonders prägend sind die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen dem Bruder und dem Onkel der ermordeten Iptehal.

Der heutige Verhandlungstag begann mit der Vernehmung eines Zeugen, dessen Frau mit Iptehal befreundet war und der gleichzeitig selber mit Iptehal eine kleine Affäre hatte. Er berichtete, dass Iptehal ins Frauenhaus gegangen sei, weil sie Angst vor ihrer Familie hatte. Grund war, dass sie mit jemandem „abgehauen“ war (dies dürfte der türkische Ehemann gewesen sein). Auf die Nachfrage des Gerichts erklärte der Zeuge, dass die junge Kurdin die meisten Probleme offenbar mit ihrer eigenen Mutter hatte.

Insgesamt konnte sich dieser Zeuge jedoch an recht wenig erinnern. Nachvollziehbarerweise verblassen Erinnerungen, da der Mord bereits über fünf Jahre zurückliegt, doch der Mann wirkte vielmehr desinteressiert. Andere Zeugen, die im Gegensatz zu ihm keine intime Beziehung zu Iptehal führten, konnten sich wesentlich lebhafter an die Vorgänge entsinnen.

Dennoch erinnerte sich der ehemalige Geliebte gut an die Gerüchte, die im Heimatort Schwerte die Runde machten: So soll die Familie von Iptehal nicht um ihren Tod getrauert haben, sondern waren vielmehr entrüstet über die Schande, die Iptehal über sie brachte, als die junge Frau ins Frauenhaus floh.

Falsche Identitäten, eine Familie ohne Trauer und mysteriöse Telefonate

Der Leiter der Ermittlungen berichtete im Zeugenstand, wie die Mutter von Iptehal über den Tod ihrer Tochter informiert wurde: Der Beamte sei persönlich und vorsorglich in Begleitung von zwei muslimischen Geistlichen und einem Dolmetscher zum Haus der Familie gefahren. Die Mutter sei sehr erschüttert gewesen, als man ihr die Nachricht zutrug, so der Ermittler.

Nach den medialen Berichterstattungen seien diverse Hinweise eingegangen. Unter anderem von einem Zeugen, der den ältesten Bruder Nabil, der eigentlich in Finnland lebt, in Schwerte gesehen haben wollte und eine Verbindung zwischen ihm und der Tat herleitete.

Mit der Auswertung der Verbindungsnachweise der Mobilfunkgeräte konnten die Ermittler recht schnell eine Verbindung zwischen dem Mord und diversen Familienmitgliedern als potenzielle Täter herstellen. Iptehal hatte in der Vergangenheit einen regelmäßigen Telefonaustausch mit Geräten, die auch am Tag der Tat zum Einsatz kamen. Allerdings konnten genau diese Telefone keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden, weil falsche Identitäten benutzt wurden. Zwei Anschlüsse konnten die Ermittler letztlich dem Cousin Ezzedin und seinem Vater Mohamad zuweisen. Insbesondere anhand des von Ezzedin genutzten Handys konnte dessen Wegstrecke nachvollzogen werden: von Norddeutschland nach Wuppertal, dann nach Schwerte zum Tatort und im Anschluss nach Holland. Auf diesen Strecken wurden regelmäßig Telefonate geführt.

Aufgrund der Verbindungsdaten konnte festgestellt werden, dass Ezzedin und Iptehal gemeinsam in einem Fahrzeug zum Tatort gefahren waren. Ferner war auch klar, dass der angeklagte Onkel aus Finnland, Hussain, Nutzer eines Handys mit einem falschen Namen war. Und auch er hat sich an der Mordstelle befunden.

Iptehals Bruder beschuldigt seinen Onkel des Mordes

Ende 2012 erhielten die Ermittler die Nachricht, dass sich der flüchtige Onkel Hussein den Behörden in Deutschland stelle wolle. Hussein befand sich zu diesem Zeitpunkt in syrischer Haft. Nach der Auslieferung nach Finnland wurde der Mann dann den Beamten in Deutschland überstellt.

Zeitgleich kontaktierte ein Rechtsanwalt den Leiter der Ermittlungseinheit, dass sich ein weiterer Tatverdächtiger stellen wolle. Der Ermittler betonte vor Gericht, dass er über diese Umstände recht überrascht war. Bei dem zuletzt genannten Verdächtigen handelte sich um den Bruder Hüsein, der ein Geständnis ablegte und seine Anwesenheit am Tatort einräumte.

Was wie ein Zufall wirkt, war offenbar keins: Beide Tatverdächtigen beschuldigten sich zugunsten der eigenen Strafmilderung gegenseitig.

Hüsein habe zugegeben, dass er in der Nacht in dem Fahrzeug saß, mit dem zum Tatort gefahren wurde, so die Zeugenaussage des Ermittlers vor Gericht. Aber den Mord habe der Onkel Hussain begangen, der unbemerkt eine Waffe mit sich geführt haben soll. Hüsein sei davon ausgegangen, dass sein Onkel mit Iptehal nur reden und sie zur Räson bringen wolle, weil sie sich wie “eine Schlampe” benommen habe.

So berichtet der Ermittler weiter von der Vernehmung Hüseins, dass er gemeinsam mit seinem Onkel Hussain und Ezzedin am Nachmittag des Tattages Iptehal abgeholt habe. Man habe die junge Frau mit der Behauptung gemeinsam essen gehen zu wollen herausgelockt. Danach seien sie auf die Autobahn gefahren und später auf dem Parkplatz gehalten, wo der Onkel überraschend geschossen habe.

Die verspätete Aussage begründete Hüsein damit, dass sein Onkel ihm gedroht hätte. Sein Onkel Hussein habe ihm unmissverständlich klar gemacht, dass er “der Nächste” wäre, wenn er jemanden über die Tat etwas erzählt. Aber er habe es nicht mehr ausgehalten, sein Gewissen habe ihn zu sehr geplagt.

Hüsein wusste angeblich auch nichts darüber, woher Hüssein den Aufenthaltsort von Iptehal im Frauenhaus kannte. Er und seine Familie hätten auch keine Probleme damit gehabt, dass Iptehal geflohen sei, weil sie hätte immer alles tun und lassen können, was sie wollte, so der Bruder Hüsein.

Das unmittelbare Tatgeschehen habe Hüsein dann so beschrieben: Am Parkplatz angekommen, habe der Onkel die junge Frau gewaltsam aus dem Wagen gezerrt und eine Waffe gezogen. Völlig unerwartet habe er einen Schuss abgefeuert, aber da sei noch nichts passiert. Gegen den Willen von Iptehal habe der Onkel sie weiter zu den Büschen gezogen und weitere Schüsse abgefeuert. Allerdings wären er und Ezzedin im Fahrzeug geblieben und die Schüsse lediglich außer Sichtweite gehört. Wenige Augenblicke danach sei der Onkel zurückgekehrt und einsilbrig “Abfahrt” befohlen. Später hätten der Onkel und Ezzedin ihn in Schwerte rausgelassen und seien weitergefahren.

Hüsein gab bei der Polizei bekannt, dass er große Angst vor seinem Onkel hatte und aus Pflichtgefühl und Sorge um seine anderen Schwestern geschwiegen habe.

Trotz der Auskunft des Ermittlers, dass nachweisbar DNA-Spuren von Ezzedin auf Iptehals Bekleidung gefunden wurden, beharrte Hüsein darauf, dass Ezzedin lediglich mit ihm Auto saß und nicht sehen konnte, was passiert sei.

Der Onkel widerspricht den Vorwürfen: “Hüsein hat geschossen”

Dem Bericht des leitenden Ermittlers zufolge habe Hussain bereits im Flugzeug bei der Überführung aus Finnland nach Deutschland angefangen, seine Version des Tathergangs zu erzählen. Obwohl der Ermittler ihn über seine Rechte aufklärte, bestand der Onkel darauf aussagen zu wollen, auch ohne Anwalt, denn er habe sich schließlich freiwillig gestellt, um die Wahrheit zu erzählen.

Laut der Auskunft des Onkels habe er und Ezzedin im Fahrzeug gesessen, als Iptehals Bruder eine Waffe zog und seine Schwester erschoss. Ezzedin und Hüsein würden ihm die Tat “in die Schuhe schieben wollen”.

Bezüglich der Familienverhältnisse habe Hussain berichtet, dass er die Familie seines Bruders (Iptehals Vater) seit dem Tod des Bruders nicht mehr gesehen habe. Seine Schwägerin, Iptehals Mutter, hätte ihm vorgeworfen, ihm sei es egal, wen seine Kinder heirateten, er sei ein schlechter Mensch. Er hätte Iptehal seinerzeit angeboten mit ihrem türkischen Freund nach Finnland zu kommen, dann müsse ihr Vater das akzeptieren.

Die Mutter bestreitet jegliche Schuld

Ein weiterer Kriminalbeamter berichtete von der Vernehmung der Mutter, als sie bereits als Beschuldigte vernommen wurde. Sie habe sich sehr darüber aufgeregt und u.a. gesagt, sie sei doch eine Mutter und kein Tier. Iptehal hätte immer machen können, was sie wollte und hätte über ihr Leben frei bestimmen dürfem. Einen Grund für Iptehals Aufenthalt im Frauenhaus konnte die Mutter nicht nennen.

Dieser Zeuge hatte die Mutter dann auf die Familienverhältnisse angesprochen: So ist Nabil (ältester Bruder von Iptehal) mit einer Tochter des Onkels Hussain, also seiner Cousine verheiratet. Eine Schwester von Iptehal ist mit einem Sohn des gleichen Onkels verheiratet. Der Zeuge habe der Mutter gegenüber dann festgehalten, dass sie offenbar ihre Kinder gerne innerhalb der Familie verheirate. Darauf hätte die Mutter nur erwidert, dass Gott entscheide, wen die Kinder lieben. Das könne man als Eltern nicht lenken. Einer der Verteidiger wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.

Als die Mutter dann noch auf die Rolle von Ezzedin in dem Mordzusammenhang befragt wurde, habe sie das ausgeschlossen. Ezzedin war nicht am Tatort, er habe damit nichts zu tun, er sei “weder Vater noch Bruder”, so die Mutter von Iptehal.

Die Verhandlung wird am 15. Mai 2013 fortgesetzt.

Kater Karlo

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #9 on: May 26, 2013, 09:22:12 pm »
Das kann man einfach nicht fassen!!!!!
Was uns das alles kostet!
Da wird man ja verrückt - schon alleine die Familienverhältnisse lassen sich nur mit einer Art Organigramm durchblicken - wenn überhaupt. Warum setzt der Richter sie nicht in Beugehaft - bei Schweinsohren und Most?

Wie soll das mit denen weitergehen? Wir haben ja massenhaft solche Leute hier.
Sind wir schon froh, dass sie sich wenigstens in Haft nicht vermehren können?

Und dann auch noch das: Einer der Verteidiger wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.



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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #10 on: June 13, 2013, 12:28:05 am »
Iptehal war ein Fluch für ihre Familie. Sie musste sterben!

Veröffentlicht am 11. Juni 2013   

Ehrenmord an IptehalSeit dem letzten Bericht von peri wurde im Mordprozess um Iptehal Z. inzwischen der Sachverständige Prof. Kizilhan zum Thema „Ehrenmord“ gehört. Da seine Ausführungen lediglich theoretischer Natur waren und auch nur sein konnten, weil Aussagen der Verwandtschaft wegen deren Zeugnisverweigerungsrechts nicht vorgetragen und damit deren kulturelle Hintergründe erfragt werden konnten, verweisen wir insofern auf den ausführlichen Bericht über die gutachterliche Stellungnahme von Prof. Kizilhan im Verfahren gegen die Geschwister Özmen in Detmold.

In der Zwischenzeit sind die Mutter von Iptehal sowie der Vater von Ezzedin, der angeklagte Onkel Mohamad, aus der U-Haft entlassen worden. Dies war angesichts des bisherigen Verlaufs der Hauptverhandlung auch nicht verwunderlich.

Der heutige Verhandlungstag brachte nun heftige Bewegung in das Verfahren: Der angeklagte Bruder ließ seine Verteidigerin eine Einlassung verlesen und antwortete erstmals auf Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft.

Hüsein bricht sein Schweigen

Hüsein gab an, erstmals mit etwa 14 Jahren Erfahrungen mit Drogen gemacht zu haben. Damals hätte er so einmal wöchentlich gekifft. Der Drogenkonsum habe sich dann gesteigert, als sein Vater krank geworden war. Er habe dann, um seinen Konsum finanzieren zu können, selber gedealt. Nachdem er seinen Führerschein gemacht und seine Freundin kennengelernt hatte, habe er mit den Drogen aufgehört. Er sei jetzt völlig clean.

Hüsein bestreitet, seine Schwester erschossen zu haben, doch räumte ein, genauso schlecht gehandelt zu haben, wie der Täter. Geschossen habe aber sein Onkel Hussain.

Als Iptehal seinerzeit mit ihrem türkischen Freund zusammengezogen war, hatte der Vater noch gelebt. Er hatte der engen Familie immer vermittelt, man könne da nichts machen. Der Vater habe Iptehal sogar Geld zukommen lassen, damit sie und ihr Freund gut leben konnten.

Erst als der Vater dann erkrankt sei, habe er Hüsein anvertraut, dass er über das Verhalten von Iptehal sehr traurig war und dass ihn dies belaste. Hüsein habe dieses ambivalente Verhalten des Vaters jedoch nicht einschätzen können: war dieser nun traurig, weil Iptehal sich so verhielt, wie sie es tat, oder war es seine Krankheit und der nahende Tod? Er habe sich für das Wohlergehen des Vaters verantwortlich gefühlt und wurde böse auf Iptehal, weil es dem Vater schlecht ging. Er habe sie beschimpft und geschlagen, denn sie hätte nur an sich gedacht und keine Rücksicht auf den Vater genommen. Er habe sich gedacht, Iptehal sollte sich so verhalten, wie es der Vater wünschte.

Die Mutter und die Schwestern hätten Iptehal allerdings verteidigt, so Hüsein. Gerade die Mutter habe Hüsein immer vorgeworfen, dass er Iptehal immer mehr vertreibe. Dabei habe er nur gewollt, dass Iptehal zur Familie zurückkehrt, um mit dieser gemeinsam um den Vater zu trauern. Er habe kein Verständnis gehabt, dass Iptehal ein eigenes Leben führen wollte. Er habe allerdings auch nicht gewusst, dass das Leben der Familie überhaupt in Schwerte ein Thema war.

Die Drogen hätten ihm das Gefühl gegeben, stark zu sein. Der Bruder lebte in Finnland und übernahm keine Verantwortung.

Hüsein habe dann festgestellt, dass seine ausländischen Freunde sich ihm gegenüber komisch verhielten, weil seine Schwester weg war. Er habe auch gemerkt, dass es bei den deutschen Freunden anders zuging als bei ihm, aber er habe sein Familienleben besser gefunden.

Mitte Juli 2008 habe Hüsein dann einen Anruf von seinem Onkel erhalten, weil dieser sich mit ihm treffen wollte. Sein Aufenthalt in Deutschland sollte allerdings gegenüber der Familie nicht erwähnt werden. Hüsein soll verwundert gewesen sein, dass sein Onkel sich nicht direkt an die Mutter wandte, traf ihn aber trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei diesem Treffen erkundigte sich Hussain nach Iptehal und zeigte sich sehr um die Familie besorgt. Iptehals Verhalten würde die ganze Familie in Diskredit bringen.

Weiter heißt es in der Einlassung, dass Hüsein das Gefühl hatte, sein Onkel wolle “die Sache mit Iptehal klären”. Der Onkel soll unmissverständlich beschrieben haben, wie sich eine Tochter in seinen Augen zu benehmen habe und der verstorbene Vater von Iptehal zu schwach gewesen sei, das Familienleben entsprechend zu regeln und “die Flüchtige” zurückzuholen.

Die Anwesenheit des Onkels habe Hüsein zunächst “eine Last” abgenommen. Er nannte klare Verhaltensregeln, bezeichnete ihn aber als genauso schwach wie seinen Vater, weil er ebenfalls nicht für die Einhaltung der Regeln sorgen könne.

Iptehal habe Schande gebracht! Überall würde man über die Familie reden, weil Iptehal die Ehre der Familie verletzt und beschmutzt habe. Es müsse etwas geschehen, damit die Familienehre wiederhergestellt werde: damit war klar, dass Iptehal sterben musste. Dies sprach der Onkel auch genau so aus. Wenn Iptehal dann tot wäre, könne niemand mehr schlecht über die Familie reden.

Zunächst verlangte der Onkel, dass Hüsein die Schwester töten solle. Denn er sei der Bruder und habe nicht verhindert, dass alles so gekommen ist. Also sei er verantwortlich für die Schande. Er werde ihm eine Waffe besorgen.

Da es sich bei dem Onkel um den Bruder des verstorbenen Vaters handelte, ging Hüsein davon aus, dass aus diesen Worten auch die Gedanken des Vaters sprachen, dass dies auch die Einstellung des Vaters gewesen sei. Der Onkel habe klar gemacht, dass Iptehal getötet werden müsse, dann werde Ruhe in die Familie einkehren.

Hüsein hätte aber seinem Onkel erklärt, dass sie nicht töten könne. Sie sei doch seine Schwester! Allerdings glaubte aber auch er, dass Iptehal sterben musste. Seine Weigerung habe den Onkel erst wütend gemacht, dann habe er sich verständnisvoll gezeigt und gesagt, er werde das selber machen, aber Hüsein müsse ihm helfen. Einen genauen Plan habe es da noch nicht gegeben. Hüsein sollte nur den Kontakt zu Iptehal herstellen. Außerdem sollte er noch jemanden mit einem Auto suchen. So entschied er sich für seinen Cousin Ezzedin, der bis zur Tat aber überhaupt nichts von dem Plan wüsste.

Man sei dann “so herumgefahren” und habe den Onkel etwas später auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen abgesetzt. Später sollte Iptehal dort hingebracht werden.

Hüsein rief also bei seiner Schwester an, die sich über seinen Anruf gefreut habe. Er habe ihr gesagt, er wolle mit ihr etwas essen gehen. Iptehal wurde von ihm und Ezzedin abgeholt, dann sei man mit ihr zum Rastplatz gefahren, wo der Onkel wartete.

Auf dem Parkplatz sei dann der Onkel gekommen und Iptehal aus dem Auto gezerrt. Sie habe unglaublich laut und voller Panik geschrien. Ezzedin sei völlig verwirrt gewesen und habe geschrien, was hier los sei. Ezzedin habe Iptehal festgehalten, während der Onkel an ihr zog, um sie aus dem Auto zu zerren. Plötzlich habe der Onkel eine Waffe in der Hand gehalten und einen Schuss abgegeben. Dieser galt aber Ezzedin, damit er endlich Ruhe gab.

Anschließend habe Hussain Iptehal zum Gebüsch gezogen. Es seien dann 2 oder 3 Schüsse gefallen, dann sei der Onkel zurückgekommen, ins Auto gesprungen und sie seien losgefahren. Hüsein habe man dann in Schwerte aus dem Auto gelassen und er sein nach Hause zurückgekehrt. Am nächsten Morgen habe er so getan, als sei nichts geschehen.

Gegenüber seine Familie habe er sich unbeteiligt gezeigt. Lange Zeit hätte Hüsein Angst gehabt alles zu erzählen. Mit dem Urteil gegen Ezzedin, der unbeteiligt gewesen sein soll, habe er weitere Schuld auf sich geladen. Erst in U-Haft habe er zu den Verteidigern hinreichend Vertrauen gefasst und diesen nun alles erzählt. Er könne sich nicht mehr unter den Augen seiner Mutter aufhalten. Damit endete die Einlassung des Angeklagten.

Hüsein war überfordert und zwiegespalten

Im Anschluss der Einlassung von Hüsein zog das Gericht mit einigen Fragen nach. So wurde nachgehakt, was das Interesse des Onkels an der ganzen Sache gewesen sein soll – darauf wusste Hüsein allerdings keine Antwort. Dass man schon im Ausland schlecht über die Familie sprach, erklärte Hüsein damit, dass sie eben im Ausland Familie und Verwandte hätten. Er selber konnte und kann sich aber nicht erklären, warum alles solche Wellen schlug.

Das Gericht fuhr mit der Befragung fort und erkundigte sich nach dem Unterschied zwischen den Familien seiner deutschen Schuldfreunde und seiner Familie.  Nach längerem Überlegen antwortete Hüsein, dass er, wenn er Probleme hätte, darüber mit seinen Schwestern reden könne. Er hätte das Gefühl, dass dies bei den deutschen Freunden nicht so sei. Auf die Frage des Gerichts nach Iptehals “Bestimmung”, erklärte Hüsein nüchtern, dass sein Vater ein anderes Leben für Iptehal wollte, ein Leben zu Hause.

Nun frage die Richterin nach, warum Hüsein denn auch Stress mit der Schwester gehabt hätte und sie schlug, als sie während der Erkrankung des Vaters zu Hause gelebt hatte. Er gab an, überfordert gewesen zu sein und die Situation falsch eingeschätzt zu haben. “Kleinigkeiten” wie, wenn sie beispielsweise zu spät nach Hause kam, hätten ihn wütend gemacht, weil Iptehal sich um die Familie hätte kümmern sollen, anstatt “herumzulungern”.

Iptehals Beziehung mit ihrem türkischen Freund war für Hüsein auch ein Problem und er habe sich immer gefragt, warum so etwas ausgerechnet ihr passierte.

Das Gericht verwies dann auf eine von Prof. Kizilhan geäußerte Theorie, dass Iptehals Fortgehen aus dem Elternhaus eine Schande war und durch eine Heirat mit dem türkischen Freund diese Schande von Iptehals Familie dann an den Ehemann weitergegeben worden wäre. Als Iptehal dann zurückkam, sei auch die Schande wieder zurückgekommen. Das wurde von Hüsein bestätigt und dies habe ihn sauer gemacht.

Nach Iptehals Auszug hätte sich das Verhältnis allerdings gebessert. Auch das Verhältnis zwischen Iptehal und ihrem Cousin sei gut gewesen. Ihm sei sie eigentlich egal gewesen.

Nach Ezzedins Verurteilung gab es mit diesem Zweig der Familie zwar noch Kontakt, allerdings sei dieser nicht mehr so eng gewesen, weil Iptehals Mutter davon ausging, dass Ezzedin an der Ermordung beteiligt war. Trotzdem zog Hüsein mit meiner Mutter und den Geschwistern nach Wuppertal, in die Nähe von Ezzedins Familie. Der Onkel Mohamad habe der Mutter gegenüber stets Ezzedins Unschuld beteuert und behauptete, dass sein Sohn zu Unrecht verurteilt wurde. Letztlich habe Iptehals Mutter das gelaubt.

Im ersten Prozess, in dem Ezzedin verurteilt wurde, gab Mohamad an, dass Hüsein gar nicht dabei gewesen war, als Iptehal ermordet wurde. Diesen Widerspruch begründete Hüsein damit, dass er und Ezzedin schworen, niemanden von der Tat zu erzählen oder sich gegenseitig zu verraten. Auf die Nachfrage des Gerichts, warum die beiden nicht von Anfang an gegen den Onkel Hussain ausgesagt haben, wusste Hüsein keine Antwort. Auch konnte er nicht die Fragen bezüglich diverser Telefongespräche beantworten.

Ferner stellte das Gericht fest, dass die Fahrtdauer zwischen Schwerte und dem Tatort in 45 Minuten hätte zurückgelegt werden können. Tatsächlich hätte man aber mehr als 1 Stunde gebraucht. Was war in der Zwischenzeit passiert? Auch darauf wusste der Angeklagte auch keine Antwort. Hüsein verweigerte weiterhin Angaben dazu, was er seiner Mutter erzählte.

Die Sitzkonstellation im Fahrzeug beschrieb der Angeklagte folgendermaßen: Ezzedin saß offenbar hinter dem Steuer und Hüsein neben ihm, auf dem Beifahrerplatz. Iptehal soll direkt hinter ihm gesessen haben. Ansonsten wäre es dunkel gewesen und er habe nichts weiter sehen können.

Dann fragte der Staatsanwalt nach, ob Ezzedin noch im Auto gesessen habe, als er Iptehal festhielt. Dies bestätigte Hüsein. Auf der Fahrt von Schwerte zum Rastplatz sei nichts Relevantes besprochen worden seien, nur Belanglosigkeiten und es lief Musik. Weiterhin fragte die Staatsanwaltschaft explizit nach, ob Hüsein wusste, was mit Iptehal geschehen werde, als er sie nach Hause lockte. Dies bejahte er.

Der Staatsanwalt sprach den Angeklagten dann auch auf den merkwürdigen Zufall an, dass dieser genau dann zur Polizei gegangen war, als der Onkel aus Finnland sich stellen wollte. Dies sei ihm nicht bekannt gewesen.

Ezzedin habe seinem Vater Mohamad erst nach 4 Jahren erzählt, dass auch Hüsein am Tattag dabei gewesen sei. Er selber habe Ezzedin in all diesen Jahren nicht im Gefängnis besucht.

Danach wurden keine weiteren Fragen mehr beantwortet.

Die Verhandlung wird am 7. Juni 2013 fortgesetzt.
« Last Edit: June 13, 2013, 12:32:53 am by KarlMartell »

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #11 on: July 08, 2013, 08:28:25 pm »

„Wir wollen keine Christen heiraten“
Veröffentlicht am 28. Juni 2013   

Iptehal HagenAm heutigen Gerichtstermin zum Mord an Iptehal Z. waren der Sohn und die Tochter des angeklagten Onkels Hussain vorgeladen. Diese waren am Morgen aus Finnland angereist und bekundeten nach der Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht, dass sie zur Aussage bereit waren. Interessant waren die erstmaligen Beschreibungen der Familie durch Familienmitglieder, die ihr bizarres Verständnis von „Familie“ skizzierten.

Die inzwischen 26-jährige Tochter von Hussain war früher mit Nabil, dem Bruder von Iptehal verheiratet. Sie war also Iptehals Cousine und Schwägerin zugleich. Die junge Frau erklärte vor Gericht, dass ihr Ex-Ehemann, Nabil, nach Iptehals Ermordung gesagt haben soll, dass Hüsain, also der Bruder von Iptehal, der Mörder sei. Da Iptehals Familie allerdings wusste, dass der Onkel Hussain in Syrien ohnehin bereits im Gefängnis saß, habe man beschlossen ihm die Tat in die Schuhe zu schieben. Dieser würde nämlich ohnehin nicht mehr aus der syrischen Haft freikommen, nahm die Familie von Iptehal an.

Der Staatsanwalt erkundigte sich dann, ob die Zeugin eigentlich nie nachgefragt habe, warum Iptehals Familie den Vater beschuldigte. Nein, sie lebe ja in Finnland. Sie habe auch bei Telefonaten nie gefragt, was mit Iptehal passiert war. Sie hätte nur gewusst, dass man sie tot aufgefunden hatte. Während der Haft in Syrien habe sie auch nie mit ihrem Vater gesprochen, lediglich die Mutter hätte mit ihm telefoniert. Über diese Telefonate hätte die Mutter allerdings nie mit den Kindern gesprochen. Die Eltern würden über ihre Angelegenheiten nicht mit den Kindern reden und sie habe auch nicht nachgefragt, weil sie sich nicht die in die Dinge der Eltern einmische. Sie wisse nur, er sei unschuldig. Warum er aber in Syrien in Haft saß, konnte die Zeugin nicht erklären.

Der Plan ihren Vater als Sündenbock zu benutzen sei auch letztlich ihr Grund gewesen, weswegen sie sich von Nabil habe scheiden lassen, so die 26-Jährige im Zeugenstand. Ihr Ex-Ehemann habe von ihr verlangt zu lügen und ihren eigenen Vater zu verraten.

Hinsichtlich der Ermordung von Iptehal zeigte sich die junge Frau ahnungslos. Sie wisse nicht, warum sie sterben musste. Einzig über die Unzufriedenheit ihrer Familie wegen Iptehals Verhältnis zu einem Türken hätte sie Bescheid gewusst. Die Familie haben sie auch zur Trennung gezwungen. Auf die nachvollziehbare Frage des Gerichts, ob sie denn nicht nachgefragt habe, erwiderte die Zeugin nur, dass sie andere nicht gern ausfrage. Außerdem habe Nabil ihr gedroht den Kindern etwas anzutun, wenn sie zu viele Fragen stellt.

Das Verhältnis der beiden Familien zueinander beschrieb die Tochter des Angeklagten als gut. Das Gericht hakte nach und forderte die Zeugin auf ihre pauschale Umschreibung „gut“ genauer zu erläutern. Sie konnte oder wollte die Frage nicht direkt beantworten und so blieb es bei ihrer Aussage: „Telefonate und so, ganz normal eben“. Die Zeugin berichtete von einem Angebot ihres Vaters an Iptehal. Dieser hätte sie eingeladen nach Finnland zu reisen, damit man ihr dort einen geeigneten Mann findet. Das sei etwa im Jahr 2006 gewesen, also 2 Jahre vor dem Mord.

Sie selber sei mit ihrer eigenen Eheschließung im November 2005 nach Deutschland gekommen. Hier habe ihr Vater sie zweimal besucht. Nach dem 2. Besuch sei sie mit ihrem Vater und ihrem Ex-Mann nach Finnland gegangen, weil sie sich in Deutschland nicht wohlgefühlt hätte.

Die Kinder wissen (angeblich) kaum etwas über ihren Vater

Das Gericht bat die Zeugin um eine Persönlichkeitsbeschreibung des Vaters (Hussain), die die Zeugin erstaunlicherweise mit der Feststellung begann: „wir dürfen heiraten, wen wir wollen. Mein Vater ist da nicht so streng. Eine Schwester hat einen Afghanen geheiratet und eine andere einen Kurden.“

Das Gericht fragte dann nach dem Lebenslauf des Vaters, von dem die Zeugin allerdings keine Ahnung hatte. Sie wusste nicht, welche Schulbildung er hatte und was er in Syrien arbeitete. Der Vater habe wohl seit seinem 10. Lebensjahr für einen Onkel in Syrien gearbeitet. Nach Finnland sei man dann gegangen, weil das Leben in Syrien nicht so gut war, also wegen der Finanzen und der allgemeinen politischen Lage. In Finnland habe der Vater dann zunächst als Autohändler gearbeitet, später als Betreiber eines Restaurants.

Nachdem Hussain das Restaurant wieder verkaufte, sei er danach zunächst nicht tätig gewesen, bis er nach Großbritannien ging – wahrscheinlich nach Manchester. Was er dort gemacht hatte, wusste die Zeugin nicht. Das Gericht befragte die 26-Jährige, ob sie noch viel Kontakt zu ihrem Vater hatte. Sie wiegelte die Frage ab und gab an, dass sie hin und wieder miteinander telefonierten. Die Frage nach wechselseitigen Besuchen wurde verneint. Die Richterin fragte etwas skeptisch nach, woher denn die Zeugin Kenntnisse über das Verhältnis des Vaters zu Iptehals Familie hätte, wenn sie so wenig Kontakt hatten. Diese Fragte konnte die Zeugin nicht befriedigend beantworten.

Es seien keine besonderen Geschehnisse mit dem Vater vorgefallen. Er sei ein guter Vater gewesen, so die Zeugin.

Die Familien verlobten ihre Kinder bereits mit 12 Jahren

Das Gericht fragte nach der ungewöhnlichen Konstellation, dass zwei Kinder aus Iptehals Familie mit zwei Kindern aus Hussains Familie verheiratet waren. Die Richterin wollte wissen, ob das ein Zufall war. Die junge Frau erklärte, dass sie in Deutschland geheiratet hätten. Sie sei mit Nabil 3 Jahre lang verlobt gewesen. Allerdings hatte sie Nabil vor der Verlobung nicht häufig getroffen. In der Verlobungszeit selbst hätte man nur hin und wieder telefoniert.

Die berechtigterweise etwas erstaunte Nachfrage, ob die Heirat der freie Wille der Zeugin war, wurde von dieser bejaht. Obwohl sie ihn kaum kannte, beschrieb sie als einen guten Mann. Nabil und sie verlobten sich, als die Zeugin erst 15 Jahre alt war. Sie wiederholte immer wieder, dass es ihre eigene Entscheidung gewesen war Nabil zu heiraten.

Nach der Verlobung sei sie zurück nach Finnland gegangen und habe ihn dann 3 Jahre später geheiratet. Nach der Heirat sei sie mit Nabil zusammengezogen. Der Bruder der Zeugin habe die jüngere Schwester von Iptehal, Diana, am gleichen Tag geheiratet wie sie Nabil. Man habe eine Doppelhochzeit gefeiert. Der Bruder sei bei der Hochzeit 20 Jahre alt gewesen und Diana etwa 16 Jahre. Diana war zum Zeitpunkt ihrer Verlobung erst 12 Jahre jung. Die Richterin war erstaunt und fragte, wie diese Entscheidung zustande kam. Ihr Bruder sei einfach nach Deutschland gefahren und habe sich mit der erst 12-Jährigen verlobt.

Dann platzte es aus der Zeugin heraus „Warum werde ich so viel zum Heiraten gefragt?“ Die sehr logische Antwort der Richterin war: „Sie haben damit angefangen.“

Dann wollte das Gericht es genauer wissen und fragte, wie die anderen Geschwister ihre Ehepartner kennenlernten. Die eine Schwester hätte ihren afghanischen Mann schon in der Schule kennengelernt und sei jetzt seit 2 Jahren mit ihm verheiratet. Der kurdische Ehemann der anderen Schwester sei nach Finnland gekommen, die Schwester dort getroffen und sie hätten dann vor ca. 1 Jahr geheiratet.

Die Frage, ob der Vater bei den Hochzeiten dabei gewesen sei, bejahrte die Zeugin. Die Richterin hakte nach, dass der Vater zu diesem Zeitpunkt doch in Syrien im Gefängnis saß. Die Hochzeiten hätten in Syrien stattgefunden, erwiderte die Zeugin. „Also hatte der Vater Ausgang?“, bohrte das Gericht nach. Daraufhin revidierte die Zeugin ihre Aussage und sagte, dass der Vater doch nicht dabei gewesen war.

Nicht streng muslimisch, aber Christen sind Tabu

Die religiöse Einstellung des angeklagten Hussain sei nicht sonderlich streng, so die Tochter. Sie hätte auch kein Kopftuch tragen müssen. Die junge Frau betonte allerdings: „Wir wollen keine Christen heiraten, das ist uns wichtig“. „Wir möchten nur keine Christen“, wiederholte die Zeugin mit einem Ekel in der Stimme. Dem Vater sei es nur wichtig gewesen, dass die Ehepartner Muslime sind. Ansonsten sei ihr Vater Hussain sehr liberal gewesen, sonst hätte sie sich ja bedecken müssen. Und wenn sie sich geweigert hätte zu heiraten, wäre auch nichts passiert, gab sie zu Protokoll.

Der Verteidiger von Iptehals Mutter befragte die Zeugin noch mal zu ihrer Aussage zur Heirat mit Christen. Die Zeugin bestätigte die Nachfrage erneut mit einem Ekel wie zuvor: „Niemals“. Auf die Rückfrage der Verteidigerin, ob sie der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam angehöre, fragte die Zeugin zurück: „Was ist das?“. Nach der Aufklärung bejahte sie das.

Die anschließende Befragung durch die Verteidigerin des angeklagten Hussein bezog sich im Wesentlichen auf das Heiratsverhalten der Familie der Zeugin. Die Fragen und Antworten werden im Folgenden direkt wiedergegeben.

Wie alt war die eine Schwester bei der Heirat? –  Weiß ich nicht.

Wie alt ist sie jetzt? – 19 Jahre.

Wann hat sie geheiratet? – 2010.

Wie lange kannte sie ihren afghanischen Mann zuvor? – 4 Jahre.

Wie alt war die andere Schwester bei der Hochzeit? – Weiß ich nicht.

Wie alt ist sie jetzt? – Weiß ich nicht.

Wie lange ist die verheiratet? – Jetzt ein Jahr, sie hat einen Sohn und ist wieder schwanger.

Es gibt noch eine Schwester, wie alt ist die? – 24 Jahre.

Sie ist geschieden. Wo lebt sie? – In Finnland.

Hat sie Kinder? – Zwei.

Gibt es zu ihr noch Kontakt? – Ja.

Warum ist die Schwester geschieden? – Weiß ich nicht, ist nicht meine Angelegenheit.

Wie oft waren Sie selbst in Deutschland? – 2 oder 3 mal.

Vor oder nach der Verlobung mit Nabil? – Vorher nie.

Warum ist es besser, wenn man früh heiratet? – Dann werden die Kinder mit einem groß.

„Sie wollten meinen Vater als Sündenbock missbrauchen“

Nach der Einlassung von Hussains Tochter wurde sein Sohn Nazir befragt, der ebenfalls bereit zur Aussage war. Auch er wurde nach dem Kontakt zwischen den Familien gefragt. Der sei normal gewesen, man habe sich besucht und telefoniert, so der Mann. Nach dem Tod von Iptehal habe sich das dann geändert, weil die Familie seinen Vater fälschlicherweise beschuldigt habe. Das Verhältnis sei dann so schlecht geworden, dass er sich von seiner Cousine habe scheiden lassen. Sie hätte zu ihrer Familie gehalten und sei ihm gegenüber unloyal gewesen.

Das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater beschrieb er als ganz normal: „Wie Onkel und Nichte halt“. Beim Tod von Iptehals Vater seien weder er noch sein Vater bei der Beerdigung gewesen. Er wisse aber nicht, warum. Das habe aber das Verhältnis der Familien nicht getrübt. Auch das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater habe sich nicht geändert.

Die Lebensverhältnisse von Iptehal zu ihrer eigenen Familie seien normal gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass Iptehal immerhin in ein Frauenhaus geflohen sei – davon wisse er nichts.

Das Gericht fragte dann auch diesen Zeugen nach seiner Heirat:

Wie alt waren Sie bei Ihrer Heirat? –  Etwa 20 Jahre.

Und Ihre Frau? – Etwa 17.

Wie lange kannten Sie sich vorher? – 4-5 Jahre.

Wie lange waren Sie beide verlobt? – 3 Jahre.

Die Richterin wollte anschließend noch wissen, wie die Entscheidung zur Heirat getroffen wurde. „Wie das halt so ist, man hat sich verliebt“, erwiderte Nazir. Die Initiative sei von ihm ausgegangen. Er habe seine Verlobte oft in den Ferien besucht. Dann habe er bei ihrer Familie gewohnt. Geheiratet habe man am gleichen Tag wie die Schwester, nach der Hochzeit sei er dann mit seiner Frau nach Finnland gegangen.

Das Gericht bat den Zeugen dann um eine Beschreibung seines Vaters. Nazir beschrieb ihn als sehr familiär, familienorientiert, warmherzig und umgänglich. Er sei ein liberaler Moslem und hätte die Kinder nicht in eine Koranschule gezwungen.

Der Vater sei bei der Heirat seiner Töchter in Syrien im Gefängnis gewesen. Der Grund für die Haft sei auch ihm unbekannt. Das könnte wegen der Proteste gewesen sein, spekulierte der Zeuge.

Bei den weiteren Fragen nach dem Lebenslauf des Vaters zeigte sich, dass auch sein Sohn weitgehend ahnungslos war. In der Zeit, in der der Vater in Großbritannien lebte, habe man ihn dort nicht besucht und er sei auch nicht in Finnland gewesen. Als der Vater in Finnland im Gefängnis saß, habe er ihn einmal besucht. Der Vater habe da gesagt, dass er nach Deutschland gehen werde, um das Missverständnis auszuräumen. Der Vater habe sich stellen wollen, weil er die Verurteilung von Ezzedin auf seinem Gewissen habe und er klarstellen wollte, dass Hüsein der wahre Täter sei. Iptehals Familie hätte das gewusst, aber sie hätten beschlossen seinen Vater zu opfern.

Einen Grund für Iptehals Ermordung konnte der Zeuge nicht nennen, es gebe ja immer mehrere Gründe.

„Hüsein ist weit überdurchschnittlich beeinflussbar“

Abschließend erstattete dann der Sachverständige sein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit von Iptehals Bruder Hüsein. Diesen habe er am 10.Juni 2013 mehr als 6 Stunden besucht und neben einer Anamnese mehrere Tests durchgeführt.

Hüsein wurde in Schwerte geboren und besuchte dort einen Kindergarten. Wegen Sprachproblemen wurde er erst mit 7 Jahren eingeschult, weil in der Familie nur arabisch gesprochen wird. Er hat einen Hauptschulabschluss. Nach der Schule machte er mehrere Praktika und war bei seiner Verhaftung im 1. Ausbildungsjahr.

Er habe keine Freunde, auch in der JVA sei er isoliert, so der Gutachter. Wenn er mal Freunde gehabt hätte, hätten diese ihn immer enttäuscht. Seit 5 Jahren hat er eine Freundin, die er auch heiraten wolle. Die Religion würde für ihn keine große Rolle spielen. Nach der Inhaftierung habe er aber zum Glauben gefunden und bete jetzt 5x täglich. Für die Familie habe der Glauben allerdings eine geringe Bedeutung gehabt.

Die körperliche Konstitution sei unauffällig, es seien keine hirnorganischen Besonderheiten festzustellen.

Hüsein sei verkrampft und introvertiert. Auffällig war gewesen, dass während der gesamten Hauptverhandlung bis zum Explorationsgespräch kein Blickkontakt zwischen Hüsein und dem Sachverständigen zustande kam. Dies ist wohl auf seine Anspannung während der Hauptverhandlung zurückzuführen, denn er wirkte sonst eher devot und ratlos.

Hüsein sei durchschnittlich intelligent. Es fehle ihm an Durchsetzungsvermögen und er habe Abgrenzungsprobleme. Er beschäftige sich viel mit sich selber und habe ein selbstunsicheres Gesamtbild. Er sei weit überdurchschnittlich beeinflussbar. „Glück“, „Pech“ und „Schicksal“ hätten für ihn eine hohe Wertigkeit.

Eigene Wertvorstellungen habe er kaum, er sei auf äußere Strukturen angewiesen und erfahre Steuerung von außen. Lebenszufriedenheit und Leistungsbereitschaft seien unterdurchschnittlich ausgeprägt. Er verfüge über eine geringe Stressimmunität, habe eine vorsichtige, misstrauische Grundhaltung und eine niedrige Lebenstüchtigkeit. Es handele sich aber nicht um eine dissoziale Persönlichkeit.

Einsichtsfähigkeit sei bei ihm vorhanden, allerdings ließe eine Gesamtschau aller Aspekte seiner Persönlichkeit (hilflose Anteile, misstrauische Anteile) auf eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung schließen.

Damit endete der heutige Verhandlungstag. Das Verfahren wird am 27.6.13 fortgesetzt

Brigitta Biehl

Morena

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #12 on: July 09, 2013, 09:01:42 am »
bei diesen Berichten muss ich immer wieder an die verblendeten Frauen denken, die Jahr für Jahr in islamischen Ländern Urlaub machen
und dann wild entschlossen sind voller Naivität einen "Pharao " oder nougatäugigen Kellner oder Strandreiter oder sonst etwas
heiraten wollen und die auf Kritik und Einwände, voller Inbrunst antworten

" Ich liebe die Wärme dieser Menschen, ihren wunderbaren familiären Zusammenhalt, das heitere Zusammensein, die Offenheit,
die wunderbare Religion ,die herrlichen Traditionen und die phantastische Kultur."

Will man ihnen in Kenntnis der wahren Hintergründe, die Augen öffnen und Zusammenhänge erklären, erntet man Beschimpfungen
auf jeder Ebene.
Die Dummheit vieler Menschen in Europa wird immer schlimmer, obwohl wir Zugang zu allen Informationen haben.

KarlMartell

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Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
« Reply #13 on: July 15, 2013, 02:34:03 pm »

"Übersteigertes Ehrgefühl": Lebenslange Haft für Mord an Libanesin


Mit ihrem westlichen Lebenswandel erzürnte eine junge Libanesin ihre Familie. Dafür musste sie sterben. Jetzt wurde im Schwurgericht in Hagen das Urteil verkündet - im Gerichtssaal gingen die Angehörigen aufeinander los.

Hagen - Iptehal A. ging gern aus, sie hatte Freunde, wollte einen Beruf ergreifen, auf eigenen Füßen stehen. All das wollten ihr Bruder und ein Onkel eindeutig nicht. Im August 2008 wurde die damals 20-Jährige auf einem Autobahnparkplatz umgebracht.

Das Schwurgericht in Hagen (Nordrhein-Westfalen) verurteilte jetzt den Onkel zu einer lebenslangen Haftstrafe, den zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Bruder des Opfers zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Beide waren nach Einschätzung des Gerichts von einem "übersteigerten Ehrgefühl" besessen. Mit dem Mord habe die zerstörte Familienehre wieder hergestellt werden sollen.

Dass auch die Mutter des Opfers in die Mordpläne eingeweiht war, konnten die Richter nicht feststellen. In der Anklage hatte es ursprünglich geheißen, die Mutter habe ihre Tochter am Abend vor der Tat telefonisch in die elterliche Wohnung nach Schwerte gelockt und damit die Bluttat ermöglicht. "Das war aber sicher nicht so", sagte die Richterin. Für die Kammer stehe vielmehr fest, dass der Bruder den verhängnisvollen Anruf getätigt hatte. Der 16-Jährige habe sich nach dem Tod des Vaters als neues Oberhaupt dieses Familienzweiges hervortun wollen.

Freigesprochen wurde die Mutter jedoch nicht. Sie muss eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, weil sie in einem früheren Prozess gelogen hatte. Damals war schon ein Cousin der Libanesin wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Freigesprochen wurde aber ein weiterer Onkel des Opfers. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er für die Auswahl des Tatorts verantwortlich gewesen sei, entschieden die Richter.

Kaum war das Urteil verkündet, warfen Mitglieder der inzwischen offensichtlich verfeindeten Zweige des syrisch-libanesischen Clans mit Stühlen und Schuhen, spuckten sich an und beschimpften sich gegenseitig. Erst nach mehreren Minuten hatten Wachtmeister die Lage im Gericht wieder unter Kontrolle.

ala/dpa

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lebenslange-haft-fuer-mord-an-libanesin-iptehal-a-a-911264.html