Author Topic: Asozialer Schmarotzer verklagt die Schweiz  (Read 138 times)

KarlMartell

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Asozialer Schmarotzer verklagt die Schweiz
« on: March 27, 2013, 02:32:37 pm »
Handabhacken: Ja! Schwimmen: Nein!

Eugen Sorg

Seit vier Jahren beschäftigt sich ein stattlicher Tross Pädagogen, Integrationsbeamte, Richter und Anwälte mit dem in Basel wohnhaften Aziz O. Der gebürtige Türke und eingebürgerte Schweizer hatte sich 2009 geweigert, seine beiden Töchter, damals sieben und neun Jahre alt, in den obligatorischen gemischten Schwimmunterricht zu schicken. Es sei sein «heiliger Glaube», der es ihm verbiete, seine Mädchen dem Anblick fremder Knaben in Badehosen und den Blicken nicht verwandter Schwimmlehrer auszusetzen.

Aziz O. wurde gemäss geltendem Reglement mit einer Busse von mehreren Hundert Franken bestraft. Er rekurrierte gegen das Urteil, verlor vor dem Verwaltungsgericht, zog den Fall weiter ans Bundesgericht, verlor aber auch dort. Das Bundesgericht wertete das öffentliche Interesse an Integration und Gleichstellung der Geschlechter höher als die von den Beschwerdeführern reklamierte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Richter hatten damit auf eine gesellschaftliche Entwicklung reagiert, die sich in den letzten zwanzig Jahren in ganz Europa bemerkbar gemacht hatte.

Die Millionen muslimischen Einwanderer aus Nordafrika, Südostasien, der Türkei brachten nicht nur ihren Willen zum ökonomischen Aufstieg mit, sondern auch ihre zum Teil archaischen, patriarchalen, magischen Weltbilder. Sie genossen die Vorzüge der westlichen Zivilisation, die ärztliche Versorgung, die Infrastruktur, die materielle Sicherheit, aber nicht wenige reagierten befremdet auf die Freiheiten des westlichen Lebensstils. Was dem Westler Weltoffenheit, Autonomie und sexuelle Selbstbestimmung sind, erscheint den muslimischen Immigranten häufig als verachtenswürdiger Unglaube, Schwäche und ****.

Der arbeitslose Sozialhilfebezüger Aziz O. ist mit seinem Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. Ein Sponsor finanziert ihm den Kampf. Dieses Vorgehen ist sein Recht, obwohl er und seinesgleichen Einrichtungen wie das Gericht in Strassburg sofort abschaffen würden, hätten sie nur die Macht dazu. Aziz O. hat vor drei Jahren im Schweizer Fernsehen (siehe hier: http://www.sendungen.sf.tv/dok/Sendungen/DOK/Archiv/Hinter-dem-Schleier, US) die Strafe des Handabhackens für Diebe befürwortet und das Recht des Ehemannes auf körperliche Züchtigung seiner Frau, wenn sie ihm den Beischlaf verweigert. Auch auf diese Meinung hat er ein Recht.

Aber sie ist nicht geheiligt durch irgendwelche göttliche Weihen. Zumindest nicht in Europa. Es wäre ein fataler Schritt, würde das Gericht in Strassburg das kluge Urteil des schweizerischen Bundesgerichts umstossen.

Erschienen in der Basler Zeitung

Siehe auch:
http://bazonline.ch/basel/stadt/Muslim-verklagt-die-Schweiz-wegen-Schwimmunterricht/story/10609584
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Aziz-O-klagt-gegen-die-Schweiz/story/21281009


Das ist der Schweizer Aziz Osmanoglu aus Basel (rechts):

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