Author Topic: Vural 2: Die Klageschrift  (Read 3192 times)

KarlMartell

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Vural 2: Die Klageschrift
« on: December 31, 2009, 12:11:48 pm »
Burchert & Partner Rechtsanwälte & Notare
Manfred Burchert Rechtsanwälte -
Jörn Richter Notare
Roland Jahn Rechtsanwälte
Ralf Welzel
Dirk Marquardt
Hauke Reinhardt
Franz Burchert
Burchert & Partner Otto-Suhr-Allee 29 030-341 60 06 Fax: 030-342 50 32
Rechtsanwälte & Notare 10585 Berlin 030-342 00 86 Burchert.RAe@t-online.de
Partnerschaft - Sitz Berlin Dresdner Bank, Kto.-Nr. 04 164 180 00
AG Charlottenburg - PR 79 Bankleitzahl 100 800 00
Landgericht Berlin
Littenstraße 12 - 17
10179 Berlin
K L A G E
des Herrn Abdurrahim Vural,
Xantener Strasse 8, 10707 Berlin,
- Klägers -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Manfred Burchert,
Jörn Richter, Roland Jahn, Ralf Welzel, Dirk
Marquardt, Hauke Reinhardt, Franz Burchert,
Otto-Suhr-Allee 29, 10585 Berlin
g e g e n
Herrn Andreas Widmann,
Stephansplatz 3A, 30171 Hannover,
- Beklagte -
w e g e n unlauteren Wettbewerbs
Berlin, den 14. Oktober 2009
Unser Zeichen: N 32 302 hr/le/ak
- 2 -
Namens und in Vollmacht des Klägers bitten wir um
Anberaumung eines baldigen Verhandlungstermins,
in dem wir beantragen werden zu erkennen:
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft,
oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,
es zu unterlassen, folgende Formulierungen aus dem unter der
Überschrift „Betrugsprozess gegen Abdurrahim Vural“ im Internet
unter www.islam-deutschland.info am 31. Oktober 2007 um 8.42
Uhr veröffentlichten Beitrag des Autors „DonMüsliman“ zu verbreiten,
zu veröffentlichen oder zum Abruf bereit zu halten:
„Betrugsprozess gegen Abdurrahim Vural
Der Betrugsprozess gegen den Präsidenten der
Islamischen Förderation Berlin, Abdurrahim Vural (...) Dem
39-Jährigen wird vorgeworfen, für den Islam-Verein sowie
für die Islamische Förderation Berlin von März 2001 bis Juli
2006 öffentliche Fördermittel von insgesamt 1,2 Millionen
Euro zu Unrecht beantragt und einen Großteil der gezahlten
Gelder pflichtwirdrig verwendet zu haben.
Abdurrahim Vural (...) soll Projektgelder beantragt haben
und dabei eigene Kontonummer oder die von
Vereinsmitarbeitern angegeben haben. (...) Die
Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Fördergelder in
Höhe von rund 830.000,00 Euro zweckentfremdet wurden
(...). Abdurrahim Vural (...) werden nach Angaben eines
Sprechers der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug,
das Vorenthalten von Löhnen (...) vorgeworfen. Vural (...)
soll (...) ungerechtfertigt staatliche Zuschüsse für Löhne,
Sachkosten und Eingliederungshilfe erhalten haben (...).“
- 3 -
sofern dies geschieht wie in dem unter www.islam-deutschland.info
veröfflichten, am 31. Oktober 2007 von dem Autor „DonMüsliman“
verfassten Forenbeitrag geschehen.
II. Der Streitwert beträgt 10.000,00 Euro.
III. Nach §§ 276, 307 Abs. 2, 331 ZPO beantragen wir vorab, ein
Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren für den Fall der
nicht rechtzeitigen Anzeige der Rechtsverteidigung
oder
ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren für den Fall
des schriftlichen Anerkenntnisses des Klageanspruchs zu
erlassen.
IV. Mit einer Entscheidung des Rechtsstreits durch die Vorsitzende
Richterin/den Vorsitzenden Richter allein anstatt der Kammer
erklären wir uns einverstanden.
B e g r ü n d u n g:
I.
Unter der Domain www.islam-deutschland.info wird eine Internetplattform
betrieben, unter welcher nach Selbstdarstellung
„Informationen und Diskussionen zu Islam, Dschihad und Scharia in
deutscher Sprache“
gegeben werden. Betrieben wird vorbenannte Seite ausweislich des dortigen
Impressums von einer
„Aktion gegen religiöse Gewalt“
mit Postfachadresse in Hannover,
- 4 -
Beweis: Internetausdrucke der unter www.islam-deutschland.info am
19. Juli 2009 unter islam-deutschland.info abgeberufenen
Internetinhalte, Anlage K 1
wobei Inhaber und Admin-C der Domain der Beklagte ist.
Beweis: über den International WHOIS-Server eingeholtes Auskunftsschreiben
des Bill Weinmann vom 19. Juni 2009, Anlage K 2
Wie die vorwähnte Selbstdarstellung zeigt, geht es den Initiatoren der „Aktion
gegen religöse Gewalt“ jedoch nicht um eine Betrachtung der religiösen Gewalt
an sich, sondern – wenn überhaupt – um eine solche, welche von Personen
muslimischen Glaubens ausgeht. In Wahrheit dürfte es vorliegend jedoch wohl
eher um Volksherhetzung gehen, wie eine auch nur oberflächliche Betrachtung
der dort eingestellten Inhalte zeigt. Schon die Eingangsseite ist mit einer
Bebilderung versehen, welche geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
indem Hass gegen Muslime geschürt wird. So wird eine Person gezeigt, welche
mit einem Palestinensertuch vermummt ist und in ihren Händen ein Plakat mit der
Aufschrift „FREEDOM GO TO HELL“ (Zur Hölle mit der Freiheit) hält. Ein weiteres
Bild zeigt einen Mann mit offensichtlich arabischer Abstammung, welcher stolz
seinen mit einem Gewehr bewaffneten Sohn in Kampfespose hoch hält. Es wird
ein islamischer Demonstrant gezeigt mit dem Plakat „BEHEAD THOSE WHO
INSULT ISLAM“ (Enthauptet jene, welche den Islam beschimpfen) sowie drei
Muslime, welche aus einem Demonstrationszug heraus eine dänische Flagge
verbrennen. Unter der Bebilderung enthält die Seite sodann vier Kapitel. Das
erste und auch für das hiesige Verfahren maßgebliche Kapitel ist ein Forum, zu
welchem „auch Muslime selbstverständlich willkommen“ gehießen werden. Dass
es sich hierbei um ein bloßes Lippenbekenntnis handelt, zeigen die weiteren drei
Kapitel, bestehend aus einem „Dschihad-Zähler“, nach welchem zum Zeitpunkt
des Abfassens dieses Schriftsatzes islamische Terroristen 13648 tötliche
Anschläge seit dem 9. September 2001 verübt haben sollen, aus einem
„Koranblog“, in welchem der Koran als
„die Grundlage des weltweiten islamischen Dschihad“
- 5 -
bezeichnet wird und eine Linksammlung, welche sich fast ausschließlich (zu
nennen wäre beispielsweise der Link zu den Seiten „Akte Islam“,
„Bürgerbewegung Pax Europa“, „gegen-islamisierung.info“ oder
„JihadWatch.org“) idiologisierend gegen die „schleichende Islamisierung der
westlichen Welt“ ausdrücken. Mit diesem Ansinnen geht es – wie der vorliegende
Fall zeigt – keineswegs darum, Informationen und Diskussionen zum Islam,
Dschihad und Scharia zu geben respektive anzuregen, sondern wohl eher
darum, Personen muslimischen Glaubens gänzlich unabhängig von deren Reden
und Handeln zu den Themenbereichen „Islam, Dschihad und Scharia“
anzugehen.
So geschehen im Falle des Klägers. Dieser war seit 1998 Präsident der
islamischen Förderation Berlin (IFB), eines 1980 gegründeten Dachverbands
einer Vielzahl von Moscheevereinen und anderer islamischer Vereinigungen. Vor
dem Hintergrund der starken finanziellen Belastung der Mitgliedsvereine der IFB
infolge des ehrgeizigen Erwerbs einer Vielzahl von Immobilien zum Zwecke der
Errichtung moslemischer Gebetshäuser beantragte der Beklagte seinerzeit die
öffentliche Förderung. Dabei soll er sich auch des Fördermittelbetruges strafbar
gemacht haben, weshalb er mit Urteil vom 21. Dezember 2007 durch das
Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe, welche nur zum Teil auf Bewährung
ausgesetzt wurde, verurteilt wurde. In jenem Verfahren ging es also nicht um
„den Islam, den Dschihad oder die Scharia“
und schon gar nicht um religiöse Gewalt, sondern allein und ausschließlich um
einen Betrugsfall wie ihn auch jeder Christ, Jude oder welcher Religion auch
immer angehörend begangen haben könnte.
Auch wenn der dem Kläger in vorbenanntem Strafverfahren gemachte Tatvorwurf
auf einer Seite namens „islam-deutschland.info“ nichts zu suchen hätte, wurde
über diesen gleichwohl in einem eigenen Forenstrang in der sogenannten
„Plauderecke“ berichtet. Dies auch mit denjenigen Formulierungen, welche im
Unterlassungsantrag wiedergegeben werden.
- 6 -
Beweis: Internetausdruck unter www.islam-deutschland.info vom
19. Juni 2009, Anlage K 1
1.
Unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der Berliner Morgenpost heißt es
dort:
„Der ehemalige Justiziar der umstrittenen Islamischen Föderation,
Abdurrahim Vural, sitzt in Untersuchungshaft. Dem frühren
Vorstandsmitglied werden nach Angaben eines Spreches der
Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug, das Vorenthalten von
Löhnen und Falschaussage vorgeworfen. Vural, der auch Gründer und
Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft ist, soll, so die
Staatsanwaltschaft ungerechtfertigt staatliche Zuschüsse für Löhne,
Sachkosten und Eingliederungshilfe erhalten haben.“.
Damit wird der unwahre Eindruck erweckt, Betrug und Veruntreuung seien zu
Lasten der IFB oder einem oder mehrerer der diesen angeschlossen
Moscheevereine gegangen.
Es wird darüber hinaus auch der Eindruck erweckt, es habe eine persönliche
Bereicherung des Klägers gegeben.
Beides ist nicht der Fall.
Der Kläger hat die ihm zur Last gelegten Straftaten nicht begangen. Soweit er ein
Geständnis abgab, erfolgte dieses unter dem Druck der U-Haft. Darüber hinaus
gilt, dass ausweislich des Urteils des Landgerichts Berlin vom 21.12.2007 die
Geschädigten nicht aus der islamischen Gemeinde stammten. Schon gar nicht
erfolgte eine persönliche Bereicherung. Geschädigt wurden gemäß dem Urteil
vielmehr die Vergabestellen für öffentliche Fördermittel wie beispielsweise das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) oder auch die
Landesversicherungsanstalt Berlin (LVA). Die einzelnen vom Kläger betreuten
islamischen Vereine waren demnach die Begünstigten der dem Kläger zur Last
gelegten Tat. Keineswegs erfolgte eine persönliche Bereicherung.
- 7 -
Beweis: 1. Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. Dezember 2007zu
Aktenzeichen (501) 5 Wi Js 2316/06 Kls (28/07), Anlage K 3,
2. Beziehung der Gerichtsakte zu Aktenzeichen (501) 5 Wi Js
2316/06 Kls (28/07) des Landgerichts Berlin
Nur exemplarisch dürfen wir insoweit aus vorbenanntem Urteil zitieren:
„Im Interesse der Geldbeschaffung für die verschiedenen islamischen
Vereine bediente sich der Angeklagte einer Mehrzahl von Fördergebern,
nämlich einerseits der Bundesanstalt bzw. Bundesagentur für Arbeit,
die zur Integration schwer vermittelbarer Arbeitsloser Mittel an Arbeitgeber
auskehrte und andererseits mehrere Förderstellen des Landes Berlin
wie der Stiftung ‚Arbeit für Behinderte’, der ‚Zukunft im Zentrum
GmbH’, der ‚SPI Service Gesellschaft mbH’ und auch des Landesamts
für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo), einer der
Senatsverwaltung für Soziales nachgeordneten Behörde. Diese
Einrichtungen waren je mit Haushaltsmitteln des Landes Berlin
ausgestattet um durch ‚verlorene’, d.h. regelmäßig nicht
zurückzuzahlende Zuschüsse, die Integration Behinderter in den
Arbeitsmarkt bzw. die von Berlinern ausländischer Abstammung in die
hiesige Kultur zu fördern.
Vor dem Hintergrund der starken finanziellen Belastung der
Mitgliedsvereine der IFB (Anmerkung des Unterzeichners: Islamische
Förderation Berlin) infolge des ehrgeizigen Erwerbs einer Vielzahl von
Immobilien zum Zwecke der Errichtung moslemischer Gebetshäuser,
durch den die islamische Gemeinschaft des Streits mit den Vermietern
ihrer Moscheen ledig werden sollte, ging es dem Angeklagten einerseits
darum, den von ihm betreuten Vereinen, die - wie der Islam Vakfi e.V. -
seit etwa 2001 oder 2002 als Kreditschuldner in diesem Zusammenhang
teils auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt waren, zu Geldund
Sachmitteln zu verhelfen, andererseits auch darum, die
Bezahlung von Arbeitskräften zu erreichen, die die erworbenen
Liegenschaften im Sinne der Zweckbestimmung umgestalten und
bewirtschaften sollten. Als solche Arbeitskräfte zog der Angeklagte auch
gerne Nichtmuslime heran.

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